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AfD-Gesetzentwurf: Quorum für Abwahlen staffeln wie bei Bürgerentscheiden

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf<https://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/09135.pdf> eingebracht, mit dem sie das Quorum für Bürgermeisterabwahlen anpassen will. Für Abwahlen soll das gängige gestaffelte Quorum für den Bürgerentscheid übernommen werden. Das würde bedeuten, dass das Quorum in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern bei 15 Prozent läge, in Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern bei 20 Prozent und in den sonstigen Gemeinden bei 25 Prozent der Stimmberechtigten. Dazu Bernd-Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD:

„Als die schwarz-grüne Landesregierung im Jahr 2015 den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene vorlegte, hat sie das damals bestehende Problem des zu hohen Abstimmungsquorums gut beschrieben. Ein zu hohes Quorum führt dazu, dass sich die Stimmmehrheit nicht durchsetzen kann und erleichtert den Boykott der Abstimmung durch Fernbleiben.

Die Causa Feldmann führt uns deutlich vor Augen, dass hier eine Anpassung notwendig ist. Es geht uns mit unserem Gesetzentwurf um die Absenkung einer nicht mehr zeitgemäßen Hürde, die – sollte sie jetzt nicht geändert werden – auch in Zukunft ernsthafte Konsequenzen für unser Allgemeinwesen mit sich bringen kann. Das Beispiel Frankfurt hat uns aufgeweckt, und wir sollten jetzt wirklich auch die Konsequenzen daraus ziehen.“

V. i. S. d. P.: Bernd-Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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