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AfD fordert mehr Fairness: Ruhegehalt für Minister nicht mehr ab 55, sondern ab 67!

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Bezug des Ruhegehalts bei Mitgliedern der Landesregierung an das Erreichen der Regelaltersgrenze koppeln soll. Derzeit können diese mit der Vollendung des 55. Lebensjahres ihr Ruhegehalt beziehen. Die AfD möchte dieses Alter auf 67 erhöhen. Dazu Pascal Schleich, Abgeordneter der AfD-Fraktion:

„Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingesetzte wissenschaftliche Beraterkreis hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter künftig an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – also schrittweise bis 2060 auf 73 Jahre anzuheben. Schon heute gilt für die meisten Beschäftigten, auch für unsere Landesbeamten, die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ein Mitglied der Landesregierung kann aber heute bereits mit 55 Jahren sein Ruhegehalt beziehen. Das ist das Gegenteil davon, mit Vorbild voranzugehen.

Wir fordern mit unserem Gesetzentwurf, nicht länger mit zweierlei Maß zu messen. Ein ehemaliges Regierungsmitglied soll künftig nur dann Ruhegehalt erhalten, wenn es mindestens fünf Jahre im Amt war. Und gezahlt wird es – wie bei den Landesbeamten – erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.“

V. i. S. d. P.: Pascal Schleich, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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