Zum Gesetzentwurf zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften erklärt der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Christian Rohde:
„Das Bundesverfassungsgericht hat der Landesregierung das Verfassungsschutzgesetz und der Hessische Staatsgerichtshof hat ihr das Versammlungsfreiheitsgesetz mit einer kräftigen Klatsche um die Ohren gehauen und der Regierung zwischen den Zeilen eine eigenartige Auslegung unserer Verfassung attestiert. Doch anstatt einfach nur die Vorgaben der Gerichte umzusetzen, konstruiert die Landesregierung einen Katalog von angeblich besonders schweren Straftaten, bei denen die Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates und seiner Symbole oder von Verfassungsorganen in einem Atemzug mit staatsgefährdenden oder gemeingefährlichen Delikten genannt werden.
Das ist der erneute Versuch, die Bürger mit geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen einzuschüchtern und den Verfassungsschutz zur Bekämpfung der politischen Opposition einzusetzen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich lieber um eine bürgernahe Politik zu kümmern, anstatt den Verfassungsschutz als Instrument der politischen Auseinandersetzung zu missbrauchen.“
V. i. S. d. P.: Christian Rohde, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag