können Zum Abschlussbericht zum Untersuchungsausschuss 20/1 (Dr. Walter Lübcke) sagt Klaus Herrmann, Obmann der AfD-Fraktion:
„Parteipolitisches Kalkül und politische Ideologie waren erkennbare Triebfedern so mancher Zeugenvernehmung im Ausschuss. Dies spiegelte sich bei der Benennung von Sachverständigen wider. So wurde zum Beispiel der Soziologe Dr. Matthias Quent als Sachverständiger für Rechtsextremismus benannt. Bei Herrn Quent bestehen tiefe Verbindungen zur Partei Die Linke. Er war Gründungsdirektor des Institutes für Demokratie und Zivilgesellschaft, in Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung. Und er war Mitarbeiter der Linken-Politikerin Katharina König-Preuss, die Mitglied des Landtags in Thüringen ist. Vor diesem Hintergrund sind ausdrückliche Zweifel an seiner Neutralität angebracht.
Abseits solcher parteipolitisch motivierten, fragwürdigen Entscheidungen stellen wir fest, dass die Einrichtung dieses Untersuchungsausschusses richtig und notwendig war. Notwendig, weil die Umstände festgestellt werden müssen, die zu verändern sind, um zukünftig mit den richtigen Maßnahmen solche Taten zu verhindern. Kein Extremist, welcher Art auch immer, darf aufgrund von Organisationsschwächen der Behörden die Gelegenheit bekommen, entsprechende Straftaten auszuführen.
Unser Fazit: Dieser Untersuchungsausschuss hat Schwachstellen bei den Sicherheitsbehörden identifiziert. Dennoch erscheint es als sehr unwahrscheinlich, dass die Sicherheitsbehörden den Mord an Dr. Walter Lübcke hätten verhindern können. Selbst eine Verlängerung der Speicherfrist der Akte von Ernst hätte keine neuen Erkenntnisse gebracht.
Zu der Forderung von Die Linke, dass Akten aus dem Bereich ‚Rechtsextremismus‘ länger gespeichert und bundesweit archiviert werden sollen, fügen wir die Forderung hinzu: Für Akten aus dem Bereich ‚Linksextremismus‘ und ‚Islamismus‘ muss das gleiche gelten.“
V. i. S. d. P.: Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher und Obmann der AfD-Fraktion im UNA 20/1