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AfD lehnt Wahlrecht ab 16 Jahren ab

„Das Wahlalter sollte an die Volljährigkeit gekoppelt bleiben. Es muss mit der vollen Geschäftsfähigkeit einhergehen. Rechte und Pflichten müssen Hand in Hand gehen und darum lehnen wir ein Wahlrecht ab 16 ab. Eine Verringerung des Wahlalters scheint vor allem parteipolitisch motiviert, da Parteien links der Mitte tendenziell mehr Zuspruch bei jüngeren Wählern haben.

Allen Beteiligten ist doch im Grunde bewusst – und die Debatten haben es ja auch gezeigt -, dass dieses Reformvorhaben eigentlich im Rahmen einer größeren Verfassungsmodernisierung in einer Enquetekommission beraten werden sollte. Auch wir würden es begrüßen, wenn der nächste Hessische Landtag sich darauf verständigen könnte, eine grundlegende Verfassungsüberarbeitung inklusive der Wirtschafts- und Sozialverfassung vorzunehmen.

Dies – und nicht Plenardebatten im Vorfeld eines Landtagwahlkampfs – wäre der angemessene Rahmen für entsprechende Änderungsvorschläge unserer Landesverfassung.“

V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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