Anlässlich der Debatte zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes erklärt Andreas Lichert, energiepolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion:
„Nicht nur die Befristung des bestehenden Energiegesetzes zum Ende dieses Jahres erfordert eine Novellierung, sondern auch und gerade das sogenannte ‚Klima-Urteil‘ des Bundesverfassungsgerichts, das bezüglich der Netto-Treibhausgasneutralität zu verschärften Anforderungen im Bundes-Klimaschutzgesetz führte.
Photovoltaik ist jedoch in Deutschland energiepolitisch und volkswirtschaftlich sinnlos und hat in den vergangenen Jahren für die höchsten Strompreise der Welt gesorgt. Die Photovoltaik-Pflicht für Landesgebäude verdeutlicht die Skrupellosigkeit der Landesregierung im Umgang mit Steuerzahlergeld. Erschwerend kommt die ‚Kommunale Wärmeplanung‘ hinzu, zu der das Gesetz insgesamt 59 Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern verpflichten soll – auch wenn nicht einmal erfasst wurde, welche Fernwärmeversorger und welche Wärmenetze es konkret betrifft. Das alles hätte genauer gefasst werden müssen, der gesamte Entwurf wirkt unausgegoren.
Die Anforderung, bis 2030 30 Prozent der Wärme aus ‚unvermeidbarer Abwärme‘ und ‚erneuerbaren Energien‘ gewinnen zu wollen, ist angesichts der zur Verfügung stehenden Optionen illusorisch. Weder Solarthermie noch Biogas oder Biomasse können einen nennenswerten Beitrag leisten, ebenso wenig mit Ökostrom betriebene Wärmepumpen. Dass Wasserstoffanlagen, für die eine umfangreiche Infrastruktur an Elektrolyseuren und Methanisierungsanlagen benötigt wird, in siebeneinhalb Jahren in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen könnten, ist reine Fiktion.
Die größte Schwachstelle in der Debatte ist die Vernachlässigung der Potenziale durch Kraft-Wärme-Kopplung (kurz KWK) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung mit ihrem hohen Gesamtwirkungsgrad. Während Gas- und Dampfkraftwerke einen Wirkungsgrad von etwa 60 Prozent erreichen und typische Kohlekraftwerk bei 45 Prozent stagnieren, kommen KWK-Anlagen – bei denen Strom und Wärme genutzt werden können – auf Wirkungsgrade von mehr als 90 Prozent. Zudem erlauben sie eine ‚netzdienliche Fahrweise‘ mit schnellen Reaktionszeiten. Somit sind sie ein verfügbarer, bezahlbarer und langfristig sinnvoller Weg zu einer Dezentralisierung der Energieversorgung und den Aufbau von Wärmenetzen ohne Kraftwerksneubauten. Ähnlich wie bei einer Solaranlage auf dem Mietshaus wären derartige ‚Kellerkraftwerke‘ ideal, um die Mieter direkt mit Strom zu versorgen und ihre Stromkosten deutlich zu senken. Dass die Kraft-Wärme-Kopplung beim Mieterstromgesetz komplett außen vor geblieben ist, zeigt einmal mehr, wie stark die Energiepolitik von ideologischen Scheuklappen beeinflusst wird.“
V. i. S. d. P.: Andreas Lichert, Sprecher für Energiepolitik der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag