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Kein Waffenbesitz für psychisch kranke Menschen

Zum Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes erklärt Dirk Gaw:
„Bei der Anwendung von schwerwiegenden Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen sollte grundsätzlich eine richterliche Entscheidung erfolgen, auch wenn dies in manchen Fällen eine richterliche Nachprüfung bedeutet. Hierdurch wird in jedem Fall die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme bestätigt, das gibt Patienten wie Institutionen eine gewisse Sicherheit.

Ein kritisches Thema ist der Waffenbesitz, Umgang mit Sprengstoff oder das Führen eines motorisierten Fahrzeugs bei Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie eventueller Fremd- oder Eigengefährdung. Natürlich sollte dies untersagt werden, daran gibt es keine Zweifel.

Es ist jedoch wichtig, dass solche Bescheide transparent und nachvollziehbar gemacht werden, um eine eventuelle Übergriffigkeit der Entscheidungsträger zu vermeiden. Gerade in der aktuellen Situation, in der viele Bürger die Eingriffe des Staates als direktiv empfinden, ist der Transparenzaspekt unverzichtbar.“

V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, Angeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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