„Nicht fehlende Seelsorger, sondern die Straftäter selbst sind durch ihr Handeln für ihre gescheiterte Integration verantwortlich!“
Muslimische Sträflinge im Jugendstrafvollzug werden einer Studie zufolge gegenüber christlichen Mitgefangenen benachteiligt, weil sie zu wenige Seelsorger hätten.
Das geht aus einer Untersuchung des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen, dem Kriminologischen Dienst Baden-Württemberg sowie dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachen hervor. Diese seien wichtig für die Resozialisierung und Radikalisierungsprävention der Häftlinge. Außerdem wird beklagt das Fehlen von Gebetsräumen oder die mangelnde Würdigung religiöser Bräuche, wie dem Fastenbrechen an Ramadan, bemängelt.
Dazu Dirk Gaw: „Bei dieser Studie entsteht der Eindruck, dass hier muslimische Gefängnisinsassen sich schlechter integrieren könnten als andere, weil es an Imamen fehlt. Damit wird so getan, als wären mangelhafte äußere Umstände an einer mangelnden Integration schuld. Bei diesen Jugendlichen, die im Jugendstrafvollzug sind, bestehen durchaus Zweifel an der Integrierbarkeit.
Ab hier geht es um Resozialisierung, nicht mehr primär um Integration. Diese wäre wünschenswert, aber wenn sie scheitert, waren nicht fehlende Seelsorger verantwortlich, sondern die Straftäter selbst. Das Recht auf Religionsausübung steht in Deutschland jedem zu, auch in Haft.
Die Seelsorger christlicher Kirchen sind für alle Häftlinge da, ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit oder Herkunft. Sie betreuen ebenso Atheisten wie orthodoxe Christen, Juden oder Jesiden. Ein Gefängnisseelsorger hat somit einen interreligiösen Ansatz. Weiterhin kann dieser Ansatz präventiv religiösem Extremismus entgegenwirken oder eine feindliche Gruppenbildung der Insassen wegen Glaubensunterschieden vermeiden. Nicht zu vergessen ist, dass es auch unter Muslimen religiöse Meinungsverschiedenheiten gibt.
Ein Häftling, der bereits radikalisiert ist, wird normalerweise auch einen Imam ablehnen, der einen gemäßigten Glauben verkörpert.
Die Vollzugsanstalten respektieren generell sämtliche religiöse Bedürfnisse und Weltanschauungen. Beispielsweise können Muslime Gebetsräume für das Freitagsgebet nutzen.
Von einer Benachteiligung zu sprechen verkennt, dass der Ablauf eines Gefängnisalltags durchstrukturiert ist und stets unter dem Aspekt der Sicherheit bewertet werden muss.“
Laut der Studie ordnen sich jeweils 41 Prozent der befragten Gefängnisinsassen dem muslimischen oder christlichen Glauben zu. 16 Prozent sehen sich keiner Religion zugehörig.
V. i. S. d. P.: Dirk Gaw, Sprecher für Justizvollzug der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag