Zum Schutz von Fischereibetrieben und seltenen Fischarten fordert die AfD-Fraktion mit einem Antrag<https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/5/02295.pdf> eine hessische Kormoranverordnung, wie sie auch in anderen Bundesländern existiert. Das Ziel ist die Entbürokratisierung von Vergrämungs-Abschüssen des Kormorans. Dazu der landwirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Johannes Marxen:
„Kormorane dürfen in Hessen aktuell nur mit Ausnahmegenehmigung erlegt werden. Dazu müssen zunächst weniger einschneidende Maßnahmen geprüft, Gutachten erstellt und die Kausalität nachgewiesen werden. Fischereibetriebe müssen indes für den Schutz ihrer Fische die notwendigen Maßnahmen selbst ergreifen, bekommen diese nicht gefördert und leiden unter wirtschaftlichen Schäden. Es ist daher nötig, Vergrämungsabschüsse in unmittelbarer Umgebung zu Fischereibetrieben unbürokratisch und zeitnah umzusetzen.
Aktuell ist die Bejagung des Kormorans in Hessen mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Wie bei anderen Beutegreifern fordern wir auch beim Kormoran eine Bestandsregulierung. Nachdem die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Ende vergangenen Jahres mit ihrer Forderung nach einem bundesweiten Kormoran-Management gescheitert ist, fordern wir die für Hessen notwendige Konsequenz. Es kann nicht sein, dass Angler und Fischer das Nachsehen haben.“
V. i. S. d. P.: Johannes Marxen, landwirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag Link zum Antrag: https://starweb.hessen.de/cache/DRS/21/5/02295.pdf