„Die Fraktion der AfD möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf den Schutz des Waldes noch einmal um ein Verbot zur Errichtung von Windenergieanlagen explizit erweitern.
Am Beispiel unseres Nachbarlandes Thüringen sieht man, dass ein solches Vorhaben mehrheitsfähig ist. Dort wurde die ursprüngliche Idee der AfD Ende vergangenen Jahres umgesetzt“, erklärt Claudia Papst-Dippel, forstpolitische Sprecherin der AfD, zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes.
„Unsere hessischen Wälder sind durch die vergangenen Kalamitätsjahre stark geschädigt und weitere Folgen sind noch nicht zur Gänze abzusehen. Hier ist es geradezu widersinnig, zusätzliche Belastungen durch den Aufbau riesiger Industrieanlagen zu schaffen, die noch dazu Ziele des Natur- und Artenschutzes konterkarieren.
Die Minderung der Waldfläche durch die Anlage und ihre Zuwegungen stehen auch im Gegensatz zur Waldstrategie 2020, nach der die Waldfläche erhalten und möglichst ausgebaut werden soll.“
Zusammengefasst kritisiert Papst-Dippel an Windkraftanlagen im Wald:
- Die Ästhetik der Waldlandschaft wird stark belastet.
- Windparks stören Naturerleben und Tourismus samt regionaler Wertschöpfung.
- Erholungs- und Gesundheitspotentiale zusammenhängender Wälder werden gestört.
- Schattenwurf, Lärmemissionen und Infraschall haben negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
- Bodenschutz und Speicherung von Kohlenstoff werden verringert.
- Belastung von Bodenschutz und Schutz des Wassers.
- Ökologische Stabilität wird beeinträchtigt.
- Nicht löschbare Windenergieanlagen steigern das Risiko von Waldbränden.
- Geschützte Tierarten wie der Schwarzstorch oder viele Fledermausarten werden nachweislich gefährdet.
V. i. S. d. P.: Claudia Papst-Dippel, forstpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag