bestätigt Zur Verhandlung der Normenkontrollklage über das hessische Landesversammlungsgesetz vor dem Staatsgerichtshof erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Patrick Schenk:
„Die AfD-Fraktion fühlt sich vom Verlauf der Verhandlung – insbesondere von den kritischen Fragen des Staatsgerichtshofs – in ihrer Position bestätigt.
Niemand hat die Landesregierung gezwungen, ein hessisches Versammlungsrecht zu schaffen. Sie hätte auch beim Versammlungsgesetz des Bundes bleiben können. Dort gibt es den Gesetzesvorbehalt von Art. 8 Absatz 2 Grundgesetz, der dem Gesetzgeber weitreichende Möglichkeiten gibt, die Einzelheiten des Versammlungsrechtes zu regeln.
Wenn die Landesregierung sich aber doch dazu entscheidet, ein hessisches Versammlungsrecht auf den Weg zu bringen, dann muss sie die hessische Landesverfassung anwenden, die in ihrem Art. 14 Absatz 2 keinen Gesetzesvorbehalt kennt. Stattdessen haben sich die Regelungen an anderen, sogenannten kollidierenden Grundrechten messen zu lassen.
Dies erfordert ein hohes Maß an Präzision und verbietet das Abstellen auf unbestimmte Rechtsbegriffe unterhalb von Grundrechtsrang wie ‚öffentliche Ordnung‘.“
V. i. S. d. P.: Patrick Schenk, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag