„Die Schuldenbremse, der Artikel 141, wurde auf Grund einer Volksabstimmung am 10. Mai 2011 in die Hessische Verfassung aufgenommen.
In das dazugehörige Ausführungsgesetz wurde seinerzeit eine Hürde von Zwei-Dritteln der Abgeordneten aufgenommen, die überwunden werden muss, wenn bei Naturkatastrophen und ähnlichen katastrophalen Entwicklungen die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und nur noch über Kredite zu finanzieren sind.
Wir als AfD wollen, dass diese Zwei-Drittel-Regelung direkt in die Verfassung aufgenommen wird und nicht nur im Ausführungsgesetz steht. Dazu haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht und fordern den Landtag auf, eine Volksabstimmung einzurichten“, erklärt Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD.
„Die Bürger Hessens sollen so entscheiden können, ob sie nach den gemachten Erfahrungen im Rahmen des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes die Landesregierung zu einer nachhaltigeren Haushaltsplanung bewegen wollen.“
Heidkamp fordert die Abgeordneten, insbesondere der CDU und der FDP, auf: „Nutzen Sie die Chance, ihr ausgezeichnetes und bisher sehr erfolgreiches Vorhaben der Schuldenbremse in der Verfassung gegen kurzsichtige Interessen abzusichern. Geben Sie mit Ihrer Zustimmung zu unserem Gesetzantrag den Weg frei für diese Volksabstimmung.“
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag