Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wird in Teilen auch von der AfD begrüßt. Geplante Änderungen, die Rechte von Bürgern beschneiden, kritisiert sie jedoch deutlich. Dazu sagt Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Als AfD freuen wir uns sehr, dass zum Schutz von kommunalen Wahlbewerbern die Landesregierung auf unsere schon lange artikulierte Forderung eingegangen ist, künftig nicht mehr die vollständige Anschrift der Bewerber zu veröffentlichen. Das war längst überfällig. Wir lehnen es jedoch entschieden ab, dass betroffene Bürger nicht mehr die Möglichkeit haben sollen, mit Bürgerbegehren geplante Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zu stoppen. Für uns als AfD ist dieser Angriff auf eine wesentliche Partizipationsmöglichkeit von Bürgern nicht hinnehmbar. Auch die völlig überzogene Erhöhung der Bußgelder für kommunale Mandatsträger, die ihrer Anzeigepflicht nicht oder nur verspätet nachkommen, lehnen wir als Ausdruck des Misstrauens gerade gegenüber den vielen ehrenamtlich engagierten Mandatsträgern ab.
Im Ergebnis enthält der Gesetzesentwurf unzweifelhaft richtige und wichtige Inhalte. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einigen wichtigen Bereichen noch erheblicher Nachbesserungsbedarf durch die Landesregierung besteht. Wir werden das Vorhaben weiter sehr kritisch begleiten.“
V. i. S. d. P.: Bernd Erich Vohl, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag