Zum Gesetzentwurf der Landesregierung gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum sagt Anna Nguyen, stellv. wohnungsbaupolitische Sprecherin der AfD-Fraktion:
„Das Gesetz der Landesregierung gegen spekulativen Leerstand ist ein massiver Eingriff in die Eigentumsrechte unbescholtener Bürger, kriminalisiert Eigentümer latent und lässt auch verfassungsrechtliche Bedenken aufkommen. Ludwig Erhard würde sich im Grab umdrehen.
In Hessen, besonders in Städten wie Frankfurt und Wiesbaden, gibt es kaum Leerstand und vor allem keinen, der reguliert werden müsste. Die Leerstandsquoten liegen im benötigten Rahmen, damit der Markt überhaupt funktionieren kann, also damit Umzüge möglich sind. Häufig sind laufende Baumaßnahmen Grund für länger anhaltenden Leerstand. Was soll hier also reguliert werden?
Investoren mögen schlanke und schnelle Prozesse und einfache Genehmigungsverfahren, damit sie zeitnah ihre geplanten Bauprojekte umsetzen können. All das verhindert das Leerstandsgesetz. Es produziert im Gegenteil genau das, was Investoren abschreckt: Bürokratie, potenzielle Strafzahlungen, Bespitzelungen, juristische Streitigkeiten. Daher fordern wir die Landesregierung auf: Ziehen Sie dieses Gesetz zurück.“
V. i. S. d. P.: Anna Nguyen, stellv. wohnungsbaupolitische Sprecherin der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag