Zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes sagt Heiko Scholz: „Mit diesem Gesetzentwurf wurde ein Einfallstor dafür geschaffen, vakante Lehrerstellen im Bedarfsfall mit pädagogisch nicht hinreichend qualifizierten Kandidaten besetzen zu können.
Die formale Einstiegsvoraussetzung dafür, unsere Kinder beschulen zu dürfen, ist laut jener Bestimmung ein beliebiger Hochschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannten Abschluss, ergänzt um eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in einem zum Abschluss gehörenden Berufsfeld. Das bedeutet, dass z. B. ein erworbener Hochschulabschluss im Bereich Gender-Studies, gefolgt von einer fünfjährigen Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragter, genügen können, um mit dem Ziel des Erhalts der Lehrbefähigung an hessischen Schulen weiterqualifiziert zu werden. Es kann sogar auf den Nachweis der Berufspraxis verzichtet werden. Quereinsteigerprogramme haben bisher nicht merklich zu einer Entlastung unserer Schulen geführt, sondern eher zu einer Entprofessionalisierung des Lehrerberufes.
Die Devise unseres Kultusministeriums scheint ‚Quantität statt Qualität‘ zu sein. Was schert uns ein 13. Platz in der Schulqualität und in der Ausbildungsstellenquote im Bundesländervergleich? Hauptsache der 105-Prozent-Plan in der Lehrerversorgung wird auf dem Papier erfüllt. So wird das nichts mit dem Prädikat ‚Bildungsland Hessen‘.“
V. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag