Am vergangenen Freitag hat die AfD-Fraktion Verfassungsklage beim Staatsgerichtshof eingereicht, um die 43 Untersuchungsfragen des ursprünglichen Einsetzungsantrages für einen Corona-Untersuchungsausschuss durchzusetzen. Daneben ist auch die Ausschussgröße Gegenstand der Klage. Dazu Volker Richter, Obmann der AfD-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss:
„Aktuell sollen sieben Fragen im Ausschuss behandelt werden. Leider behandeln diese Fragen mehr oder weniger andere Umstände als das, was wir in unseren 43 Fragen zum Untersuchungsgegenstand gemacht haben. Entsprechend haben wir jetzt Klage eingereicht, damit ein mögliches Fehlverhalten der Landesregierung auch in allen Facetten untersucht werden kann. Zudem wollen wir erreichen, dass die Mehrheitsverhältnisse im Landtag auch korrekt im Ausschuss abgebildet werden. Das ist derzeit nicht der Fall und dadurch werden wir aus unserer Sicht verfassungswidrig benachteiligt und in unserer Arbeit behindert.
Die hessischen Bürger haben ein Recht darauf, dass die Corona-Maßnahmenpolitik umfassend aufgeklärt wird und das wird in der derzeitigen Version des Untersuchungsausschusses nicht erreicht. Unabhängig davon, wie unsere Klage entschieden wird, weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass diese keine aufschiebende Wirkung für die Ausschussarbeit hat. Wenn jetzt die übrigen Ausschussmitglieder die Arbeit niederlegen oder verzögern, dann müssen sie sich fragen lassen, ob sie eine Aufarbeitung, wie von ihnen zuletzt ausgesagt, auch wirklich durchführen möchten. Bisher gibt es keinen einzigen Beweisantrag anderer Fraktionen.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, Obmann der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag im Corona-Untersuchungsausschuss