Nach der Anhörung zum Landtagswahlgesetz im Innenausschuss sieht sich die AfD-Fraktion in ihrem Gesetzesentwurf deutlich gestärkt. Die Anzuhörenden der Städte des Main-Kinzig-Kreises und der Landrat des Landkreises unterstützen weitestgehend die Vorschläge der AfD-Fraktion hinsichtlich eines vierten Wahlkreises und dem Verbleib von Ronneburg, Wächtersbach und Gründau innerhalb der Landkreisgrenzen.
Prof. Dr. Dr. Will von der EBS machte deutlich, dass es bei dem verfassungsrechtlich geschützten Prinzip der Gleichheit der Wahl auf die Verteilung der Bevölkerung ankommt und alle weiteren Interessenerwägungen, wie z. B. die Erhaltung von bevölkerungsarmen Wahlkreisen in Nordhessen verfassungsrechtlich nicht geboten sei. Daher forderte er den Landtag auf, sich beim Zuschnitt der Wahlkreise möglichst streng an eine mögliche gleiche Bemessung der wahlberechtigten Einwohner zu halten.
Auch in diesem Punkt sieht sich die AfD-Fraktion gestärkt, denn nach ihrem Gesetzesentwurf soll in dem bevölkerungsschwachen Nordosten Hessens ein Wahlkreis aufgelöst werden, da aus den drei Wahlkreisen 9,10 und 11 künftig nur noch zwei Wahlkreise hervorgehen sollen und damit der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheit der Wahlkreise eine besondere Würdigung gegeben würde.
Der Landtagsabgeordnete Klaus Gagel, als Vertreter der AfD auch Mitglied der hessischen Wahlkreiskommission, sagte: „Die Anhörung ergab eine deutliche Stärkung unserer Vorschläge. In kaum einem Punkt konnte der Gesetzesentwurf von CDU/Grünen und FDP Zustimmung unter den Anzuhörenden finden.“ Gagel kündigte nach der Sitzung an, den eigenen Gesetzesentwurf aufgrund der Ergebnisse der Anhörung nochmals zu prüfen und eventuell weitere Verbesserungen in einem Änderungsantrag einzubringen.
V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag