„AfD fordert, die Grundsteuerhebesätze zu begrenzen“ Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Hessischen Grundsteuergesetz hat die AfD-Fraktion einen Dringlichen Antrag ins Parlament eingebracht. Dazu erklärt der stellvertretende haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Bernd-Erich Vohl:
„Für die Grundsteuer gibt es nach wie vor keine hinreichende politische oder ökonomische Rechtfertigung. Sie gehört abgeschafft. Da diese Forderung der AfD aber nicht umgesetzt wird, können wir nur das Beste aus dem machen, was wir vorfinden. Mit der anstehenden Reform der Grundsteuer steht zu befürchten, dass sich die eklatanten Unterschiede bei den Grundsteuerhebesätzen noch verschärfen werden. Wenn uns als Landesgesetzgeber durch § 26 des Grundsteuergesetzes schon die Möglichkeit gegeben wird, dass wir zumindest die krassesten Ausreißer durch die Festlegung von Höchsthebesätzen unterbinden können, dann sollten wir dies auch tun. Wir wollen einem Lautertaler mit 1.050 Punkten nicht erklären müssen, warum er mehr als das Doppelte an Grundsteuer B bezahlen soll, wie der durchschnittliche Bundesbürger.
Aus diesem Grund fordert die AfD, die Hebesätze bei 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitt zu deckeln. Unser Antrag bietet somit die Möglichkeit, die Hebesätze auf zurzeit rund 720 Punkte zu begrenzen. Da bleibt für die Kommunen durchaus noch viel Luft, um auf Ausnahmesituationen zu reagieren.
Auch kann nach § 26 Grundsteuergesetz in der landesrechtlichen Regelung die Möglichkeit von Notfällen in gut begründete Ausnahmen vorgesehen werden. Für die Zukunft plädieren wir dennoch weiterhin für die gänzliche Abschaffung der Grundsteuer. Aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen.“
V. i. S. d. P.: Bernd-Erich Vohl, stellv. haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag