C In einem Antrag an den Hessischen Landtag fordert die AfD-Fraktion, die Grundsteuer C abzuschaffen. Bei der Grundsteuer C handelt es sich um eine Baulandsteuer, die ab dem Jahr 2025 von den Kommunen zur Deckung eines erhöhten Bedarfs u. a. an Wohn- und Arbeitsstätten, bzw. Bauland auf baureife Grundstücke erhoben werden kann. Die Höhe kann bis zum Fünffachen des einheitlichen Hebesatzes der Grundsteuer B betragen.
Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Roman Bausch:
„Ein Grundstück ist kein Gut wie jedes andere, dem Kauf geht manchmal eine jahrelange Suche voraus. Die Mehrzahl der Grundstücke dürfte nicht von Spekulanten, sondern durch Eigentümer erstanden worden sein, mit der Absicht, selbst ein Eigenheim errichten zu können. Gerade den Menschen, die wirtschaftlich sorgsam handeln – indem sie beispielsweise noch auf ein Haus sparen oder die Entwicklung ihres Einkommens abwarten – legt die Grundsteuer C Steine in den Weg, bzw. zwingt sie wohlmöglich von ihrem Bauvorhaben abzulassen und wird damit schlimmstenfalls zu einem tiefen Eingriff in die individuelle Lebensplanung.
Da die Steuer nicht stadtweit erhoben werden muss, sondern es zulässig ist, nur einzelne Stadtteile zu inkludieren, sind Unfrieden und Rechtsstreitigkeiten in den Kommunen geradezu vorbestimmt.
Im Extremfall müssen Eigentümer sogar mit dem 25-fachen Betrag von dem rechnen, was sie 2024 zu entrichten hatten. Solch ein indirekter Verkaufs- oder Bauzwang ist unsozial, unmoralisch und unvertretbar. In der Praxis dürften davon eher kapitalstärkere Marktteilnehmer wie Spekulanten profitieren, weil sich wirtschaftlich schwächere Eigentümer aufgrund der Steuer öfter von Grundstücken trennen müssen. Die Grundsteuer C gehört abgeschafft.“
V. i. S. d. P.: Roman Bausch, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag