Peter Fischer, der Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt, nannte AfD-Wähler „Nationalsozialisten“ und forderte dazu auf, ihnen Ohrfeigen zu geben und ins Gesicht zu kotzen. Die Staatsanwaltschaft Köln ist der Ansicht, dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, daher wird es keine Ermittlungen geben. Dazu Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion:
„Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Köln ist erschreckend. Gewaltaufrufe gegen Wähler der Opposition sollen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, aber wenn jemand einen Tweet weiterleitet, in dem Robert Habeck ‚Schwachkopf‘ genannt wird, kommt die Polizei zur Hausdurchsuchung wegen Volksverhetzung?
Es entsteht der Eindruck, dass Regierungspolitiker Sonderrechte genießen, regierungskritische Bürger aber schärfste Diffamierungen ertragen müssen. Damit wird das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter zerstört.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag