Zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gute-Zukunft-Sicherungsgesetzes erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Erich Heidkamp:
„Das GZSG hat eine ganz klare Zweckbestimmung und Limitierung innerhalb einer gewaltigen, zusätzlich zum Haushalt bewilligten Kreditermächtigung von 12 Mrd. Euro. Alle bisher erfolgten und die bisher geplanten Maßnahmen können innerhalb der für verschiedene Aufgaben definierten Untergruppen finanziert werden. Insbesondere, da eine ausreichend flexible Handhabung schon im Gesetz verankert ist. Sollte es in Zukunft durch nicht vorhersehbare Ereignisse doch notwendig werden, die einzelnen Budgets neu zu definieren, so wird die AfD im Interesse der Bürger dabei sehr flexibel verhalten.“
Heidkamp weiter: „Doch diese Situation ist aktuell nicht gegeben. Bei einem weiteren Aufweichen der klar formulierten Budgetpositionen müssen wir befürchten, dass große Teile der aufgenommenen Kredite für andere Zwecke verwendet werden als für die direkte Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie.
Es geht der AfD um die klare Einhaltung der ursprünglichen Zielrichtung des GZSG.“
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag