„Das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz, die sog. Bundesnotbremse, sieht erstens unverhältnismäßige Grundrechts- und Freiheitseinschränkungen vor. Zweitens werden Kompetenzen der Länder nun von Berlin aus dirigiert. Damit greift das Gesetz den Föderalismus als Staatsstrukturprinzip an – wurde aber trotzdem im Bundesrat durchgereicht“, sagt Robert Lambrou, Fraktionsvorsitzender der AfD.
„Das greift in die Hoheit der Länder massiv ein“, so Lambrou und fordert:
„Der Vollzug des Bundesgesetzes muss den Ländern zugewiesen werden. Denn nur die Länder können ein differenziertes Lagebild liefern und Maßnahmen zielgerichtet anordnen oder absetzen. Beurteilung und Entschluss müssen deshalb zurück in die Verantwortung der Länder. Von oben herabdiktierte Corona-Maßnahmen sind keine Lösung. Wer Corona nachhaltig bekämpfen will, kann dies nur mit den Ländern tun, aber nicht gegen sie.“
Eine weitere Folge des nun bundeseinheitlichen Regelwerkes: Verwaltungsgerichte können nicht mehr angerufen werden. Will jemand klagen, muss er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. „Der Weg vor die Verwaltungsgerichte soll gesperrt werden, weil diese in der Vergangenheit viele Corona-Maßnahme wieder gekippt haben.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag