Zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes sagt Marcus Resch, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Das Hessische Waldgesetz in der noch von der letzten schwarz-grünen Landesregierung geänderten Fassung ist in Teilen ein Bürokratiemonster. Dies betrifft insbesondere die erweiterten Anhörungsverfahren und die verpflichtende Beteiligung sogenannter Naturschutzverbände, von denen einzelne weniger dem Naturschutz als den Interessen von Bündnis90/Die Grünen verpflichtet scheinen.
Der Schutz des Waldes kann auch nach wie vor durch die Erklärung zum Schutz- oder Bannwald problemlos erfolgen, wenn die entsprechenden Kriterien eingehalten werden. Diese sind z.B. Schutz des Wasserhaushalts, Lärmschutz, Bodenschutz oder Luftreinigung. Da diese Wälder sich häufig in Verdichtungsräumen oder waldarmen Gebieten befinden, sollte das grundsätzlich gute Konzept einer Schutzzone nicht leichtfertig beschädigt werden.“
V.i.S.d.P.: Marcus Resch, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag