Die SPD versucht, aus dem Anschlag von Hanau politisches Kapital zu schlagen.
Dabei greift der Antrag „Konsequenzen aus dem rassistischen Anschlag von Hanau ziehen“ tief in sensible sowie bereits geschützte Bereiche wie Schule, Sprache, die Sicherheitsbehörden und sogar in den Verfassungsschutz ein.
„Der politische Mord an Walter Lübcke und der rassistisch motivierte Anschlag von Hanau sind eine Zäsur für Hessen und Deutschland“, stellt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Robert Lambrou, fest. Doch seien die Maßnahmen, welche die SPD daraus ableite, viel zu einseitig und vollkommen maßlos. So will die SPD die Schulen als Orte der „Wertevermittlung“ nutzen. „Offensichtlich sollen das Neutralitätsgebot und wesentliche Eckpfeiler aus dem Beutelsbacher Konsens wie das Überwältigungsverbot ausgehebelt werden“, so Lambrou. Auch die Sprache an sich soll „angepasst“ werden.
„Leider erleben wir immer wieder, wie solche ‚Anpassungen‘ zu Sprachverboten führen, was wiederum zu Ausgrenzung und Diskriminierung führt.“ Nicht umsonst haben laut einer Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2019 63 Prozent der Deutschen das Gefühl, dass sie „sehr aufpassen“ müssen, zu welchen Themen sie sich wie äußern.
Auch ein hessenweites Antidiskriminierungsgesetz soll umgesetzt werden. Dabei ist die Intention der SPD bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Des Weiteren manifestiert sich alles Notwendige bereits im Grundgesetz. „Die Gründerväter des Grundgesetzes haben sich etwas dabei gedacht, als sie schrieben, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Behinderung, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Warum brauchen wir also ein Antidiskriminierungsgesetz, wenn das Grundgesetz als höchstes Gesetz in Deutschland bereits eine klare Sprache spricht?“
In der Forderung nach einer „angewandten Kultur des Widerspruchs gegen Menschenfeindlichkeit“ in Polizei und Justiz schwingt der Vorwurf des „strukturellen Rassismus“ mit. „Das würde unsere Beamten sowie unsere Justiz unter Generalverdacht stellen. Gerade in Zeiten, in denen Polizeibeamte immer wieder selbst Opfer von Übergriffen werden, sollten wir unseren Beamten den Rücken stärken und ihnen nicht in den Rücken fallen“, sagt Robert Lambrou. Als vollends destruktiv entlarvt sich die SPD mit der Forderung, den Verfassungsschutz besser zu kontrollieren. Robert Lambrou warnt: „Niemals dürfen die Parteien Einfluss auf die Entscheidungen des Verfassungsschutzes nehmen, weil sonst einseitige, unzutreffende Entscheidungen getroffen werden, welche eine politische Konkurrenz mundtot machen könnten.“ Es bestehe die dringende Gefahr einer Beeinflussung, mit katastrophalen Folgen für unsere Demokratie.
Lambrou fasst zusammen: Der Antrag der SPD behandelt ein ernstes Thema äußerst unseriös. Ein angemessener Rahmen fehlt, stattdessen finden wir hier ein Konvolut völlig überzogener Forderungen. Jeder freiheitliche und konservative Parlamentarier muss diesen Antrag ablehnen. Das Gleiche gilt für den Entschließungsantrag der Regierungskoalition, bei dem es sich lediglich um eine etwas konkretere Form des SPD-Antrages handelt.“
V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Fraktionsvorsitzender der AfD im Hessischen Landtag