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„Neuregelung des Glücksspielrechts nach wie vor mängelbehaftet“

Zur Neuregelung des Glücksspielrechts erklärt Bernd Vohl, stellv. finanzpolitischer Sprecher der AfD:

„Die Neufassung und Verabschiedung des Glücksspielgesetzes ist dringend erforderlich, da das aktuelle Gesetz bereits Ende dieses Monats ausläuft. Mehr Spielerschutz, weniger Schwarzmarkt, einheitliche Regelungen. Das muss unser gemeinsames und fraktionsübergreifendes Ziel sein.“

Doch es gibt nach wie vor Kritik am Gesetzentwurf: „Ein Gesetz, das sich den Kampf gegen den Schwarzmarkt auf die Fahne geschrieben hat, es dann aber nicht schaffte, 40 Milliarden Euro auf dem Schwarzmarkt zu kanalisieren oder den Gerichten in den letzten 15 Jahren Handlungssicherheit zu geben, dieses Gesetz hätte auch in dieser Hinsicht dringend überarbeitet werden müssen.“

Vohl weiter: „Juristische Unklarheiten gibt es in der Öffnung der Onlinecasinospiele und anderer Onlinespiele. Hier verbirgt sich ein Volumen von ca. 30 Milliarden Euro und es ist wieder nicht klar, ob die Onlineanbieter überhaupt Anbieter sein dürfen oder ob sie nicht wieder den Schwarzmarkt nähren. Auch hier kam der dringende Appell durch Lotto Hessen, mehr Klarheit zu schaffen. Der Gesetzentwurf weist nach wie vor eklatante Mängel auf. Wir appellieren, diese Mängel in der verbleibenden Zeit auszumerzen, dann können wir als AfD dem Gesetz auch zustimmen.“

V. i. S. d. P.: Bernd Vohl, stellv. finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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