Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, so das Gericht.
Dazu Arno Enners: „Der Beschluss hat einen bitteren Geschmack. Wenn begründet wird, dass Sachsen-Anhalt die grundgesetzliche Rundfunkfreiheit verletze, weil es der Erhöhung des Beitrags nicht zugestimmt habe, welchen Sinn hat es dann, die Beitragserhöhung zustimmungsabhängig zu machen? Wenn nur eine Zustimmung gerichtsfest ist und eine Ablehnung nicht, dann ist das ein scheindemokratischer Prozess.“
Enners weiter: „Die Entscheidung des Gerichts ist für die Bürger im Lande das falsche Signal. Deutschland leistet sich den teuersten beitragsfinanzierten Rundfunk der Welt mit jährlichen Kosten für die Bürger in Höhe von 8,1 Milliarden Euro (Stand 2020). Die BBC beispielsweise braucht nur die Hälfte der Summe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dringend reformiert werden und sich auf seinen ursprünglichen Auftrag rückbesinnen, Bildung, Kultur und Information zu vermitteln. Dazu brauchen wir eine Verschlankung des Programms und der Personalstruktur, um die enormen Kosten des Rundfunks zu verringern. Das Urteil unterstützt hier genau das Gegenteil. Es fördert die ausufernde Programmzahl und überflüssige Spartenkanäle.“
V. i. S. d. P.: Arno Enners, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag und Mitglied im Rundfunkrat