„Die Gründung der Europäischen Union war mit einem konkreten Versprechen verbunden:
Die Achtung von Subsidiarität und Eigenverantwortung sowie der Respekt vor der nationalstaatlichen Souveränität.
Mit der Entscheidung im Juni, aufgrund des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten, kündigt die EU-Kommission jedoch genau dieses Gründungsversprechen auf“, erklärt Karl Hermann Bolldorf am Donnerstag zum Entschließungsantrag der AfD „Souveränität Deutschlands bewahren – Bundesverfassungsgericht im europäischen Rechtssystem stärken“.
Zum ersten Mal in der Geschichte sehe sich das höchste Exekutivorgan der EU genötigt, aufgrund der Rechtsprechung eines höchsten nationalen Verfassungsgerichts das schärfste unionsrechtliche Schwert gegen einen Mitgliedsstaat hervorzubringen.
Bolldorf: „Die Europäische Kommission legt mit diesem Verfahren die Axt an die Ideale der europäischen Einigung. Es ist ein Angriff auf die Grundsätze der Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit der Justiz und damit auf den deutschen Rechtsstaat.
Dieses Verfahren muss unverzüglich eingestellt werden.“
V. i. S. d. P.: Karl Hermann Bolldorf, europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag