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Bei Kinderimpfung: STIKO-Empfehlung wichtiger als körperliche Unversehrtheit?

Das OLG Frankfurt hat entschieden: Sind sich Eltern uneinig darüber, ob ihr Kind gegen Corona geimpft werden soll, zählt im Konfliktfall die Meinung des Elternteils, der sich an der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) orientiert. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Der Wille des Kindes sei jedoch auch zu beachten, sofern es sich aufgrund seines Alters und seiner Entwicklung eine eigenständige Meinung bilden könne. Dazu Volker Richter:

„Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist erschreckend. Gilt hier die körperliche Unversehrtheit weniger als die Meinung eines Elternteils, das seinem Kind einen nicht ausreichend getesteten und in seine Langzeitfolgen unerforschten Impfstoff aufzwingen will? Das ist eine politische Entscheidung zu Gunsten der Impfkampagne der Regierung und keine Entscheidung im Sinne unserer Kinder.

Gerade angesichts der heute bekannten Nebenwirkungen und weiter unbekannten Langzeitrisiken durch neuartige Impfstoffe, bei gleichzeitig sehr geringem Risiko einer ernsthaften Erkrankung und Folgeschäden durch Covid-19 für Kinder, ist dieses Gerichtsurteil nicht nachvollziehbar.

Wenn Gerichte solche Entscheidungen treffen, dann mache ich mir ernste Sorgen um unser Rechtssystem.“

V. i. S. d. P.: Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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