Am Mittwoch kam es zur mündlichen Verhandlung über die Klage der AfD und die Klage von SPD und FDP gegen das Sondervermögen. Dazu Erich Heidkamp:
„Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass die Position der Landesregierung bei Weitem nicht so sicher ist, wie sie das glauben machen will. Selbst die Landesanwältin Prof. Dr. Böhm sieht erhebliche Probleme beim Sondervermögen.
Die Landesregierung hat behauptet, dass die Pandemie eine außergewöhnliche Notlage sei, die die Regierung nicht ohne Weiteres beherrschen kann und die Bildung eines Sondervermögens rechtfertigte.
Selbst, wenn dies zu Anfang zugetroffen haben sollte, ist das spätestens jetzt nicht mehr zu rechtfertigen, nachdem ein erheblicher Teil der Bevölkerung geimpft ist und die Regierung mehr als ein Jahr Erfahrung im Umgang mit der Krise gesammelt hat.
Die Begründung des Sondervermögens ist weg. Das Sondervermögen ist aber auf vier Jahre angelegt und das ist deutlich zu lang.
Daher muss das Sondervermögen abgeschafft und im Rahmen eines regulären Haushaltes weitergearbeitet werden. Hinzu kommt, dass einige Ausgaben aus dem Sondervermögen nicht mit Corona begründet werden können, wie die Finanzierung von Photovoltaikanlagen.“
Zusammengefasst:
„Das Sondervermögen hat ein zu großes Volumen, eine zu lange Laufzeit und wird zu sachfremden Ausgaben herangezogen“, so Heidkamp.
V. i. S. d. P.: Erich Heidkamp, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Hessischen Landtag