„Die Grundsteuer ist ein Relikt aus der Agrargesellschaft, die vom Bundesverfassungsgericht in ihrer alten Form für verfassungswidrig erklärt worden ist und nach unserer Ansicht auch abgeschafft gehört“, sagt Bernd Vohl, stellv. haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion.
„Dennoch stellen wir fest, dass das von der FDP vorgeschlagene Modell dem bestehenden der Landesregierung überlegen ist.“ Es brauche aber keine Reform, so Vohl.
„Mit den in Bund und Ländern nun auf Reformmodelle verwendeten Anstrengungen, hätte man für die Gemeinden ersatzweise den Rechtsrahmen für eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ermöglichen können.“
Das hessische Modell der Grundsteuer sei zwar besser als das des Bundesfinanzministers, doch habe es eine Schwäche:
„Dieses Modell kommt nicht umhin, die Lagequalität mittels eines Faktors einzupreisen. Wenngleich die Landesregierung zugibt, dass nicht alle Wertdifferenzen auf Infrastrukturleistungen der Kommunen zurückzuführen sind, führt sie zur Rechtfertigung ihres Faktors ins Feld, dass mit zunehmender Lagequalität die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen steigen würde. Das Modell der FDP verzichtet auf den eben beschriebenen Faktor und ist uns somit naturgemäß sympathischer. Wirklich zielführend wäre aber die Abschaffung dieser Steuer, und nicht deren Reformierung.“
V. i. S. d. P.: Bernd Vohl, stellv. haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag