Zu den Gesetzesentwürfen über die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines Beteiligungstransparenzregisters im Hessischen Landtag erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Karl Hermann Bolldorf:
„Wir als AfD-Fraktion befürworten eindeutig die Schaffung eines Lobbyregisters als wichtiges Instrument, um die berechtigte Interessenvertretung von Wirtschaft, NGOs und Verbänden mit der gesetzgeberischen Souveränität des Hessischen Landtages in Einklang zu bringen und die Transparenzerwartungen der Bürger zu erfüllen, aber auch die Einflussnahme Illegitimer Interessenvertretungen zu unterbinden.
Anders als beim vorliegenden Gesetzentwurf muss ein Maximum an Transparenz Ziel und Anspruch eines Lobbyregisters sein. Um wirkliche Transparenz zu schaffen, müssen sowohl der legislative als auch der exekutive Fußabdruck für Gesetze als Ergänzung zum Lobbyregister vorgesehen werden, um jene Akteure zu benennen, die an der Erarbeitung beteiligt waren und Einfluss genommen haben. Diese Transparenzvorschriften müssen nicht nur Lobbyisten oder externe Berater betreffen, sondern auch Ministerien und Behörden bis hinunter auf die Referentenebene.
Ungeklärt bleiben neben einer gesetzgeberischen Definition, was unter mittelbarer Einflussnahme auf Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse subsumiert wird, weitere Aspekte von zentraler Bedeutung wie ein Verhaltenskodex für Organisationen mit zentralen Grundsätzen, Zuständigkeiten und entsprechendem Sanktionsmechanismus im Falle eines Verstoßes sowie die Antwort auf die Frage, inwieweit auch die finanziellen Aufwendungen und Finanzflüsse für Lobbyarbeit transparent gemacht werden sollen.
Aus unserer Sicht erweist sich der Lobbyregisterentwurf von CDU, Grünen und FDP als vertane Chance, fortschrittliche parlamentarische Transparenzstandards zu setzen und die Lobbykontrolle in Hessen auf eine solide, tragfähige Basis zu stellen. Er ist nichts anderes als ein Minimalkonsens, dem wir nicht zustimmen können.“
V. i. S. d. P.: Karl Hermann Bolldorf, Abgeordneter der AfD-Landtagsfraktion