Dilettantismus im Hessischen Kultusministerium!
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte nun die schriftliche Begründung für dieses Urteil von Anfang Juli vor und attestiert dem Bescheid des Kultusministeriums zur Aussetzung der Zusammenarbeit eine fehlende Rechtsgrundlage.
Dazu Heiko Scholz:
„Kultusminister Prof. Dr. Alexander Lorz hat die Aussetzung der Zusammenarbeit mit Ditib mithilfe einer Pressemitteilung verkündet. Das ist fast, als würde man versuchen, den geänderten AGB von Facebook mit einer Statusmitteilung zu widersprechen.
Prof. Lorz ist in juristischen Fragen kein Laie, sondern Rechtswissenschaftler mit einer Lehrbefugnis unter anderem für Öffentliches Recht. Dafür, dass Lorz ankündigte, sich extra viel Zeit zu nehmen, damit die Klage rechtssicher sei und dafür, dass er ein ganzes Ministerium im Hintergrund hat, um eine Klage auszuarbeiten, ist das ein geradezu dilettantisches Vorgehen. Nach einer solchen Blamage vor Gericht muss man sich fragen, ob Prof. Lorz der richtige für seinen Posten ist.“
Scholz weiter: „Vertreter des sunnitisch-fundamentalistischen Islams wie DITIB haben nichts an deutschen Schulen zu suchen. DITIB steht in enger Verbindung zur Muslimbruderschaft. Solche Einflüsse müssen dringend aus unseren Schulen herausgehalten werden.
Angesichts einer so wichtigen Aufgabe, ist es unverständlich, dass das Kultusministerium hier so amateurhaft gehandelt hat.“
V. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag