Bundesverfassungsgericht bestätigt die Auffassung der AfD.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr für verfassungswidrig erklärt und rückwirkende Korrekturen für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 angeordnet.
Dazu Bernd-Erich Vohl, stellv. haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hätten die Steuerzinsen schon längst angepasst werden müssen. Bereits der Bundesfinanzhof hatte 2018 die Verfassungsmäßigkeit der hohen Zinsen infrage gestellt. Schon damals hätte das von der SPD geführte Finanzministerium handeln müssen und die Zinsen den realistischen Gegebenheiten anpassen sollen.
Im Gegensatz zu der Regierungskoalition hat die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der den verfassungswidrigen Zustand beenden sollte. Dieser wurde leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil die Auffassung der AfD vollumfänglich bestätigt.“
Die AfD prüfe weitere kritische Sachverhalte, um die Steuergerechtigkeit sicher zu stellen. Angesichts der prekären Lage vieler deutscher Haushalte sei jede unnötige Belastung der Bürger zu vermeiden, so Vohl.
V. i. S. d. P.: Bernd-Erich Vohl, stellv. haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag