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AfD legt Gesetzentwurf zur Beschulung in Pandemiezeiten vor.

„Seit einem Jahr hat es Kultusminister Lorz nicht geschafft, die hessischen Schulen pandemiesicher zu machen. Regiert wird mit Rechtsverordnungen und überstürzten Anpassungen des hessischen Schulgesetzes und wenn alles nicht hilft, schickt man die Schüler hessenweit einfach nach Hause. Das kann so nicht weitergehen, darum hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der die planbare und sichere Beschulung in der Pandemie sicherstellen soll“, sagt Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion.

Der seitens der AfD vorlegte Gesetzentwurf „über standortspezifische Beschulungsformen im Pandemie-Zustand“ (DS 20/5272) bietet einen rechtlichen Rahmen, um die Beschulungsform an einer Schule flexibel an die Dynamik des Pandemie-Zustandes anzupassen. Zum Beispiel mit Hilfe von Präsenzunterricht oder digital gestütztem Fernunterricht unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der Schule und ihres näheren und weiteren Umfeldes. „Das vorgeschlagene Verfahren bietet damit auch einen Mehrwert über die aktuelle Corona-Lage hinaus.

Scholz: „Ich bin davon überzeugt, mit diesem von uns vorgeschlagenen Verfahren den Gesundheitsschutz sowie die Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrages für alle schulischen Akteure in jeder Phase der sich dynamisch entwickelnden Pandemie in optimaler Weise sicherzustellen.“

V. i. S. d. P.: Heiko Scholz, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

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