„Gemäß Baugesetzbuch können die Länder maximal einen Mindestabstand von 1.000 m Abstand von Windenergieanlagen zu bebauten Flächen vorzuschreiben. Welche gesetzliche Regelung gilt denn bisher in Hessen? Die verblüffende Antwort lautet: keine“, sagt Andreas Lichert, energiepolitischer Sprecher der AfD.
„Es gibt bisher lediglich Empfehlungen und ‚weiche de facto-Regelungen‘, die bei zunehmender Klimahysterie schneller und leiser geändert werden können als ein Gesetz. Dieses Fehlen einer gesetzlichen Regelung soll unser Gesetzentwurf beheben, indem es die 1.000 m Abstand-Regel gesetzlich verankert.“
Lichert betont, die AfD sei nach wie vor Windkraft-kritisch.
„Es ist völlig klar: WKA gehen mit gesundheitlichen Risiken einher, erzeugen wirtschaftliche Gewinner, nämlich die Betreiber und Verpächter, und Verlierer, z. B. die Immobilienbesitzer, die Wertverluste hinnehmen müssen, bis hin zur Unverkäuflichkeit. All das gehört dazu, wenn hier von vielen vehement der Windenergieausbau gefordert wird.
Unser Gesetzentwurf soll lediglich im Sinne der Bürger eine Regelungslücke schließen.“
V. i. S. d. P.: Andreas Lichert, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag