Die Hessische Landesregierung will den Nichtraucherschutz stärken. Doch der Gesetzesentwurf enthält eine eklatante Lücke. Noch immer gibt es keinen Schutz, der die Besucher von Shisha-Einrichtungen vor Kohlenmonoxid-Vergiftungen schützt.
Die AfD-Fraktion wollte im Mai 2021 mithilfe eines Gesetzentwurfes (20/5783) den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen verbessern.
Anlass gaben Vergiftungsfälle in zahlreichen Shisha-Einrichtungen und eine unklare Situation hinsichtlich der rechtlichen Regulierung.
Dazu Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD: „Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf der AfD mit der Begründung abgelehnt, den Schutz von Shisha-Bar-Besuchern in die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes einbauen zu wollen.“
Doch im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung findet sich nichts zum Thema Shisha-Einrichtungen und Kohlenmonoxid-Vergiftung.
„Das ist ein klarer Wortbruch“, sagt Volker Richter.
„Der Landesregierung fehlt offenbar der Mut, dieses für sie sensible Thema aufzugreifen.
Damit nimmt sie weitere Vergiftungsopfer durch Kohlenmonoxid in Kauf.
Angesichts der aktuell nicht ausreichenden rechtlichen Regulierung für die über 400 Shisha-Einrichtungen in Hessen, der gesundheitlichen Gefahren und der gesellschaftlichen Relevanz brauchen wir eine landesweite Regelung, mit welcher die Entstehung von gefährlichen Kohlenstoffmonoxid-Konzentrationen in der Raumluft in Shisha-Einrichtungen verhindert wird. Die Landesregierung hat hier versagt.“
V. i. S. d. P.: Volker Richter, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag