Für unsere Zukunft. Für unsere Kinder.
Unsere Leitlinien kurz zusammengefasst
Demokratie und Rechtsstaat
„Nie war die Differenz zwischen gesetztem Recht und der Rechtswirklichkeit in Deutschland so groß wie zurzeit“, formulierte kürzlich ein früherer Bundesverfassungsrichter.
Dies ist einer der Gründe, warum die AfD im Jahr 2013 als Bürgerbewegung und Partei gegründet wurde. Wir betrachten die Bundesrepublik Deutschland als unvollendete Demokratie. Dies deshalb, da es im Bund keinerlei Elemente einer „direkten Demokratie“, also Volksentscheide gibt (Ausnahme Länderneugliederung), die mindestens in Schicksalsfragen dem Staatsvolk als Souverän das letzte Wort geben.
In den Bundesländern und den Kommunalverfassungen, die von den Ländern auszugestalten sind, sieht es etwas besser aus, es bleibt jedoch unbefriedigend. In Hessen sieht die Landesverfassung in Art. 116 Gesetzgebungshandlungen „durch das Volk im Wege des Volksentscheids“ vor. Ein solches Vorhaben können 2 % der Wahlberechtigten in Gang setzen, und mit der Zustimmung von 20 % der Wahlberechtigten muss ein Volksentscheid dann auch tatsächlich durchgeführt werden (Art. 124 HLV).
1.1. Der staatliche Medienkonzern
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt diese Rechtslage ausdrücklich und beabsichtigt, während der nächsten Legislaturperiode davon Gebrauch zu machen. Auf diesem Weg soll die Umgestaltung oder Abschaffung des mit Zwangsabgaben finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsystems einschließlich digitaler Medienpräsenz erreicht werden. Das Anliegen dabei ist ein urdemokratisches.
Die Demokratie fußt auf dem Prinzip, die Willensbildung in politischen Fragen von den Bürgern, der Gesellschaft, zum Staat hin zu organisieren. Dazu bedarf es einer informierten und organisierten Bürgergesellschaft. Wenn der Staat die Information und die politische Bildung organisiert, ist die Demokratie in Gefahr. Der Staat schafft sich auf diese Weise „seine“ Bürger, statt, dass sich die Bürger „ihren“ Staat schaffen. Alle autoritären und allemal alle totalitären Staaten arbeiten mit dem Mittel staatlicher Manipulation der „öffentlichen Meinung“.
Der erfolgreiche Kampf um Meinungs-, Presse-, und Versammlungsfreiheit für Bürger war der Markstein bei der Entwicklung von Demokratie. Private Druckerzeugnisse aller Art sollten dem Ziel einer gut informierten Öffentlichkeit dienen. Rundfunk und Fernsehen haben später für den Massenkonsum eine führende Rolle innerhalb der medialen Macht übernommen.
Der deutsche staatliche Medienkonzern ist der größte seiner Art weltweit. Er verbraucht jährlich 8 Mrd. Euro, die überwiegend als Zwangsentgelt, jenseits aller Steuern und sonstigen Abgaben, beigetrieben werden. Das Nutzerverhalten oder gar die Nutzungsabstinenz haben keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht oder auch nur ihre Höhe. Neben dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit geht es jedoch im Kern um den staatlichen Einfluss auf die Versorgung der Bürger mit Informationen. Würden diese 8 Mrd. Euro oder wesentliche Teile davon in einen privaten Medienversorgungsmarkt gelenkt, gäbe es die Chance, dem Bürger deutlich vielfältigere Informationsmöglichkeiten zu verschaffen zu maßgeblich günstigerem Preis, in jedem Fall zu von ihm persönlich steuerbaren Kosten.
Die Behauptung, der Staatskonzern sei in Wahrheit staatsunabhängig, ist eine Schutzbehauptung. Die „öffentliche Meinung“ ist in hohem Maß staatsmediengeprägt vom Kinderkanal bis zu den Themen der staatlich geförderten Filmindustrie und ihrer Behandlung, den Werten des Zusammenlebens, der personalen Leitbilder und der politischen Überzeugungen. Die AfD versucht daher, in allen Bundesländern Mehrheiten zu gewinnen, um den staatlich dominierten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung zu reduzieren. Daher müssen in den Bundesländern, so auch in Hessen, die derzeit gültigen Rundfunkstaatsverträge gekündigt werden, um für neue Lösungen Möglichkeiten zu schaffen. Solange wir über keine parlamentarischen Mehrheiten für dieses Vorhaben verfügen, werden wir dieses Ziel über Volksabstimmungen zu erreichen versuchen.
1.2.Der Volksentscheid nach Art. 116 Hessische Landesverfassung
Prinzipiell ist nach dieser Vorschrift eine Gesetzgebung durch die Wahlbevölkerung möglich. Der Weg dahin ist allerdings beschwerlich.Die Zulassung eines Volksbegehrens setzt einen Antrag voraus, der von 2 % der Wahlberechtigten handschriftlich unterzeichnet worden ist (§ 2 Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid). Das wären etwa 85.000 Unterstützer. Nach der Prüfung durch den Landeswahlleiter, den Landtag und die Landesregierung erfolgt eine Zulassung des Begehrens durch eine Auslegung des Antrags bei den Gemeindebehörden. Dort müssen sich dann innerhalb von zwei Monaten nach einer öffentlichen Bekanntmachung Stimmbürger in Unterstützerlisten eintragen (§ 5 Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid).
Sofern „ein Fünftel der Stimmberechtigten“ (also etwa 1.000.000 Wähler) das Begehren auf diese Weise unterstützen (Art. 124 HLV), wird der eigentliche „Volksentscheid“ ähnlich wie eine Wahl durchgeführt, sofern der Landtag den vorgelegten Gesetzentwurf nicht übernimmt (§ 16 des Gesetzes). Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet danach über die Annahme oder Ablehnung des vorgelegten Gesetzes (Art. 124 HLV), sofern eine Zustimmung von mindestens 25 % der Wahlberechtigten erreicht wird.
Wie man sieht, eine schwierige Prozedur, deren Hürden gesenkt werden müssen, um tatsächlich eine Wirkung als Instrument direkter Demokratie entfalten zu können.
1.3. Eine partizipative Kommunalverfassung
Relativ spät im Vergleich zu anderen Bundesländern sind in der Hessischen Gemeindeverfassung (Hessische Gemeindeordnung HGO) Institute zur direkten Einbeziehung der Gemeindebürger in das kommunalpolitische Geschehen eingeführt worden. In § 8a HGO ist mit einer „Sollvorschrift“ eine periodisch durchzuführende Bürgerversammlung geregelt. Sie sollen „mindestens einmal im Jahr“ abgehalten werden und die Stimmbürger „über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde“ unterrichten. Sie wird vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Gemeindevorstand einberufen. Da sie keine echte Teilhabe der Bürgerschaft an Entscheidungsprozessen der Gemeindepolitik beinhaltet, handelt es sich um eine symbolische Form von Bürgerbeteiligung.
Bedeutender ist daher der in § 8b HGO geregelte Bürgerentscheid. Ihn gibt es als „Bürgerbegehren“, das auf Initiative von Bürgern durchgeführt wird, und als „Vertreterbegehren“, mit welchem die Gemeindevertretung mit einer Mehrheit von zwei Drittel ihrer gesetzlichen Mitglieder beschließen kann, eine Entscheidung nicht selbst zu treffen, sondern sie durch Bürgerentscheid der Stimmbürger treffen zu lassen. Ein Bürgerbegehren kommt nur zustande, wenn mindestens 10 % der Zahl der teilnahmeberechtigten Bürger der letzten Kommunalwahl es verlangen. Bei Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen dies mehr als 5 % der Einwohner und bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mehr als 3 % beantragen. Neben dem Anliegen und seiner Begründung muss auch ein Finanzierungsvorschlag bei Einbringung des Begehrens enthalten sein. Erfolgreich ist ein solches Bürgerbegehren, sofern 25 % der Stimmbürger, bei Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern mindestens 20 % und bei Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 15 % der Stimmbürger zustimmen.
Ein solches Bürgerbegehren kann ein eigenes Anliegen der Antragsteller verfolgen oder sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richten. Im letzteren Fall muss es innerhalb von acht Wochen nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit der entsprechenden Zahl von Unterstützungsunterschriften eingereicht werden. Wie man sieht, eine Prozedur, die an relativ hohe Hürden gebunden ist. Es ist daher kein Wunder, dass in der Praxis solche Bürgerbegehren nur sehr selten vorkommen. Noch seltener kommen Vertreterbegehren in Hessen vor. Daraus ist zu schließen, dass dieses Instrument direkter Demokratie wirkungsvoller ausgestaltet werden muss und das heißt: Die Voraussetzungen müssen erleichtert werden. Auch hierfür werden wir uns einsetzen, um diese Institute mit Leben zu erfüllen.
Innere Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit
2.1. Grundsätze
Jeder in Deutschland lebende Bürger hat ein Recht auf Freiheit, Sicherheit und Ordnung.
Die Schaffung und Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist eine Kernaufgabe unseres Staates. Sie garantiert ein friedliches und geordnetes Zusammenleben der Menschen in einer offenen und freien Gesellschaft. Sie ist Voraussetzung für Wohlstand, Freiheit und Demokratie. Wir werden dafür sorgen, dass Sie in Hessen in Freiheit, Sicherheit und ohne Angst leben können. Um dies zu erreichen, fordern wir einen wehrhaften Staat mit seinen erforderlichen Einrichtungen, damit diese konsequenten Schutz vor Gewalt, Kriminalität und Terror gewährleisten können. Die Durchsetzung von Recht und Ordnung ist für eine zivilisierte Gesellschaft unverzichtbar. Aus dieser Erkenntnis heraus hat die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag die vorliegenden Programmpunkte entwickelt.
2.2. RECHTSSTAATLICHKEIT
2.2.1. Unverhandelbarkeit geltenden Rechts
Der Rechtsstaat gilt für jeden. Demnach muss die Anwendung von Recht und Gesetz für alle in der Konsequenz gleich sein. Die geltenden Gesetze sind folgerichtig anzuwenden.
2.2.2. Akzeptanz unserer christlichen, abendländischen Werte
Unabhängig von Herkunft und Glauben ist das Grundgesetz anzuerkennen. Wir sprechen uns gegen Urteile mit Herkunfts- oder Religionsrabatt aus. Die politische Gesinnung darf keinen Einfluss auf die Strafzumessung haben. Wir fordern unter anderem eine Stärkung der Akzeptanz und des Respekts gegenüber unseren Sicherheitsbehörden.
2.3. SICHERHEIT IM ÖFFENTLICHEN RAUM
2.3.1. Polizeipräsenz erhöhen
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag steht in unserer Gesellschaft für Sicherheit und Ordnung. Jeder, unabhängig von seiner Herkunft oder Religion, der dieser offenen und freien Gesellschaft mit Gewalttaten und erkennbarer Ablehnung gegenübertritt, stellt eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Deshalb fordern wir für den Bürger wahrnehmbare Polizeipräsenz sowie darüber hinaus geeignete technische Unterstützungsmaßnahmen an öffentlichen Plätzen.
2.3.2. Keine No-Go-Areas
Zur Verhinderung der Entstehung von No-Go-Areas (rechtsfreie Räume) sowie zur Durchsetzung geltenden Rechts hält es die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag für unabdingbar, in diesen Bereichen ausreichend Polizeikräfte einzusetzen. Hierzu zählt ebenso die flächendeckende Einrichtung von Polizeiposten, auch in ländlichen Gebieten.
2.3.3. Kontrolldruck erhöhen
Wir fordern darüber hinaus die vermehrte Durchführung von verdachtsunabhängigen, landesweiten Kontrollen (Schleierfahndung), unter anderem zur Eindämmung von Wohnungseinbrüchen, Fahrzeugdiebstählen (Bandenkriminalität) und grenzüberschreitender Ausländerkriminalität.
2.4. POLIZEI
2.4.1. Mehr Polizisten, mehr Angestellte
Wir brauchen unsere Polizei als eine der tragenden Säulen unserer Gesellschaft. Wir vertrauen ihr. Der von bisherigen Landesregierungen fortgesetzte Personalabbau zehrt unsere Polizei aus. Dieser andauernde Prozess wird zusätzlich durch hohe Pensionierungszahlen verstärkt. Mit dem aktuell stattfindenden Einstellungsaktionismus der Landesregierung ist dies nicht zu kompensieren. Wir fordern daher die bedarfsgerechte Aufstockung des Personals der Polizei bei Beamten und bei Angestellten. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeidienst führen.
2.4.2. Attraktivität steigern, Bezahlung verbessern
Um qualifizierte junge Menschen und Seiteneinsteiger für den Polizeiberuf zu begeistern, bedarf es einer angemessenen Bezahlung. Unsere Polizisten in Hessen dürfen nicht schlechter gestellt sein als Polizisten der Bundespolizei. Wir fordern daher eine sofortige Angleichung der Besoldung an das höhere Niveau der Bundespolizei, gleichzeitig den Wiedereinstieg in die Tarifgemeinschaft der Länder und die Einführung der freien Heilfürsorge. Nur so kann die Polizei im Rennen um die besten Köpfe mit der freien Wirtschaft konkurrieren.
2.4.3. Deutsche Polizisten
Die deutsche Staatsangehörigkeit sowie die uneingeschränkte Identifikation eines jeden Bewerbers mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen Deutschlands muss zwingende Voraussetzung bei der Einstellung in den Polizeidienst sein.
2.4.4. Unsere Polizisten schützen
Wir wollen diejenigen schützen, die für den Schutz anderer
sorgen. Die Polizei soll mit einer Ausstattung, die der Sicherheitslage und den gestiegenen Anforderungen an den täglichen Dienst entspricht, ausgerüstet und regelmäßig weitergebildet werden. Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, sich selbst und andere wirksam gegen terroristische Angriffe zu schützen. Für Ausschreitungen bei Demonstrationen und Großveranstaltungen, wie z. B. dem G20-Gipfel, muss die Polizei mit wirkungsvollen Distanzmitteln ausgerüstet werden, um Gewalttäter von sich und friedlichen Demonstranten fernzuhalten.
2.4.5. Frühzeitige Fahndung
Wir fordern die frühzeitige Fahndung nach Straftätern mit Lichtbildern. Täter müssen in der Bevölkerung gefunden werden. Falsche Rücksichtnahme auf Täterinteressen, unbekannt zu bleiben, lehnen wir ab.
2.5. JUSTIZ
Der Bürger soll einer unabhängigen Justiz vertrauen können.
2.5.1. Mehr Personal für die Justiz
Die Funktions- und Leistungsfähigkeit unserer Justiz gegen Kriminalität und bei der Bearbeitung von Zivil- und Verwaltungsverfahren kann nur mit mehr Personal nachhaltig gesteigert werden. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher eine signifikante Aufstockung des Personals bei Richtern, Staatsanwälten und insbesondere bei Verwaltungsangestellten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Verfahrensdauer bei Gericht erheblich verkürzt wird und Fristen gewahrt bleiben.
2.5.2. Weisungsfreie Staatsanwälte, unabhängige Richter
Die Unabhängigkeit der Justiz muss durch eine Selbstverwaltung gestärkt werden. Staatsanwälte sollen dem Justizminister generell nicht berichtspflichtig sein. Um politische Einflussnahme zu vermeiden, sollen Staatsanwälte, ebenso wie Richter, nicht mehr vom Justizministerium eingestellt werden. Wir unterstützen die Forderung des deutschen Richterbundes, der die Einrichtung eines Justizausschusses und eines Justizverwaltungsrats vorsieht.
2.5.3. Abschiebezentren – entschlossen abschieben
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die konsequente Abschiebung aller ausreisepflichtigen Personen und den Aufbau von geschlossenen Abschiebezentren in Hessen mit ausreichender Kapazität. Zusätzlich ist anzustreben, mit benachbarten Bundesländern Abschiebezentren gemeinsam zu betreiben.
2.6. Ausländerkriminalität – entgegenwirken und eindämmen
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert hessenweite, verdachtsunabhängige Kontrollen zur Bekämpfung von Ausländerkriminalität. Darüber hinaus sollen an bekannten Kriminalitätsschwerpunkten wirksame Kontrollen durchgeführt werden. Wer über seine wahre Identität täuscht, muss mit der Aberkennung eines bereits erlangten Aufenthaltstitels rechnen. Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt- und Drogenkriminalität erfordert nachhaltige ausländerrechtliche Maßnahmen mit dem Ziel der Abschiebung
2.7. Extremistische Gruppierungen – entgegentreten und abwehren
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ist gegen jede Form von Extremismus. Zur Wahrung der inneren Sicherheit ist es unverzichtbar, jegliche Form von Extremismus zu ächten. Jede Finanzierung von extremistischen Aktivitäten ist zu unterbinden. Die Bekämpfung von Islamismus, Links- und Rechtsextremismus muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen über die Gefahren extremistischer Aktivitäten aufgeklärt und sensibilisiert werden.
2.8. Kriminalstatistik – praktikabel und wahrheitsgetreu
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert Mut zur Wahrheit in der Kriminalstatistik, d. h. eine Kriminalstatistik, welche die Realität widerspiegelt. Der Bürger hat ein Anrecht auf alle Zahlen und Fakten. So muss eine eindeutige Differenzierung der Straftaten und von Tatverdächtigen vorgenommen werden. Mehrfache Staatsbürgerschaften bzw. Migrationshintergrund sind zu erfassen und entsprechend auszuweisen.
2.9. Verfassungsschutz – entschlossen gewährleisten
Der Landesverfassungsschutz in Hessen ist wirkungsvoller zu gestalten. Personal und Ausstattung sind entsprechend anzupassen. Er muss mit allen Verfassungsschutzämtern der Länder und des Bundes einen ständigen effektiven Informationsaustausch betreiben. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen mit den Dienststellen des Staatsschutzes der Polizei. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, dass Beobachtungen durch den Verfassungsschutz erst dann öffentlich werden, wenn ein Gericht aufgrund der Erkenntnisse Anklage erhebt. Eine fallbezogene Einflussnahme auf den Verfassungsschutz seitens der Politik lehnen wir ab.
2.10. Datenschutz
Für die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag sind freiheitliche Grundwerte und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen unverhandelbar. Wir setzen uns für die Stärkung und die Unabhängigkeit des hessischen Datenschutzbeauftragten ein. Dieser muss seine Kontrollaufgaben für Wirtschaft und öffentliche Verwaltung in gleichem Maß weisungsfrei in seiner Zuständigkeit wahrnehmen können. Hierzu bedarf es einer fachgerechten Personal-, Geld- und Sachmittelausstattung.
2.11. Cybersicherheit in Hessen
Die Digitalisierung schreitet voran. In diesem Zusammenhang ist Cybersicherheit auch in Hessen von großer wirtschaftlicher und politischer Bedeutung.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag unterstützt deshalb eine nachhaltige Förderung der IT-Sicherheitsforschung an hessischen Hochschulen und privaten Forschungseinrichtungen.
2.12. Handlungsfähigkeit der Landkreise im Katastrophenfall erhalten
Die von der Landesregierung geplante Gesetzesänderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG), welche vorsieht, den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die Möglichkeit zu nehmen, selbstständig den Katastrophenfall auszurufen, lehnt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ab. Grund für die geplante Gesetzesänderung ist der vom Landrat des Main-Taunus Kreises ausgerufene Katastrophenfall als Reaktion auf die plötzliche Zuweisung von 1.000 Flüchtlingen durch das Land. Derartigen Aktionen sollen die Kreise in Zukunft hilfloser ausgeliefert sein. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag stellt sich dem klar entgegen. Doch auch unter anderen Gesichtspunkten ist die
geplante Gesetzesänderung verantwortungslos. Die Landräte können die Lage in ihrem jeweiligen Landkreis weit besser beurteilen als die Landesregierung. Eine Genehmigungspflicht würde zudem Zeitverzug bedeuten und damit Leben gefährden. Die Landesregierung plant hier eine Entmachtung der Landräte auf Kosten der Bürger.
Familie
3.1. Familie als Leitbild
Die Familienpolitik der Altparteien ist gescheitert. Dies zeigt sich insbesondere an der demographischen Entwicklung. Mit durchschnittlich 1,4 Kindern pro Frau gehört das Geburtenniveau in Deutschland seit vielen Jahren zum niedrigsten weltweit. Der Schutz der Familie als Keimzelle der Gesellschaft muss wieder in das Zentrum der politischen Aufmerksamkeit gerückt werden. „Mut zu Familie“ heißt, dass Familien mit drei und mehr Kindern stärker als bisher gefördert werden müssen. In die Köpfe der Menschen in Deutschland muss das Bewusstsein zurückkehren, dass Familie viel mehr ist als eine bloße kostenintensive, juristische und wirtschaftliche Einheit. Sie ist eine einzigartige Gemeinschaft der Fürsorge, Liebe und Solidarität, Schule der Menschlichkeit und Fundament unserer Gesellschaft und Kultur. Familien zu fördern, heißt die Zukunft unserer Gesellschaft zu sichern. Wir halten am Leitbild der traditionellen Familie fest. In der Ehe mit Kindern drückt sich die natürliche Gemeinschaft der Familie aus. Von zentraler Bedeutung ist das Kindeswohl. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Aufmerksamkeit. Wir setzen uns daher für eine gezielte gesellschaftliche Aufwertung des Erfolgsmodells Familie und der Rolle der Mutter ein.
Alle, die Verantwortung für Kinder tragen, sollen die not-
wendige Unterstützung erhalten. Steuerliche Entlastung von Familien und erhöhter Schutz ungeborenen Lebens müssen Bestandteil einer aktiven Bevölkerungspolitik sein. Planbarkeit, Sicherheit und Bestandskraft sind für Familien unerlässlich. Junge Familien haben nur dann die Kraft und die Zeit, sich für (mehrere) Kinder zu entscheiden, wenn sie finanziell abgesichert sind. Hier liegt es im Verantwortungsbereich der Politik, kinder- und familienfreundliche Strukturen zu schaffen und gerade hier bedarf es zahlreicher sozial-, steuer- und rentenrechtlicher Korrekturen. Wir möchten Alternativen zur bisherigen Familienpolitik der Altparteien aufzeigen und letztlich eine Kehrtwende in der Familienpolitik Deutschlands durchsetzen.
3.2. Familienbild
Die Familie mit Vater, Mutter, Kindern und der älteren Generation bildet das Fundament unserer Gesellschaft. In ihr werden Werte und kulturelle Identität, Heimatliebe, Gemeinschaftssinn und Solidarität herangebildet. Aus ihr erwächst die Kraft, für die eigene Zukunft und die des ganzen Landes zu sorgen. Die Alternative für Deutschland sieht in der Rückkehr zu einer positiven Bevölkerungsentwicklung eine ihrer Hauptaufgaben. Keine Einwanderung kann ausgleichen, was wir in unserem Land versäumen. Wir setzen uns für die Verbreitung eines positiven Familienbildes in Politik, Medien und Gesellschaft ein. Kinder sollten nicht länger als karrierehemmender Ballast dargestellt werden.
3.3. Schutz des ungeborenen Lebens / Schwangerschaftskonfliktberatung
Im Jahr 2017 gab es mit einem Zuwachs von 2,5 % gegenüber dem Vorjahr in Deutschland 101.200 Schwangerschaftsabbrüche. Eine medizinische oder kriminologische Indikation war nur in 4 % der Fälle die Begründung für den Schwangerschaftsabbruch. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für den erhöhten Schutz ungeborenen Lebens ein. Dieser muss vordringliches Ziel jeder Schwangerschaftskonfliktberatung sein. Ein Kind, das geboren wird, hat das Menschenrecht, von Mutter und Vater gewollt und geliebt zu werden.
3.4. Frühkindliche Bindung
Wichtig für die seelische und soziale Entwicklung von Kindern unter drei Jahren ist in erster Linie eine verlässliche Bindungsperson (im Idealfall Mutter und / oder Vater). Gerade kleine Kinder haben ein Recht auf Schutz und Aufmerksamkeit und auf eine Erziehung im Kreis der Familie statt in Ganztagskrippen. Wir sind deshalb gegen die einseitige staatliche Bevorzugung der frühkindlichen Fremdbetreuung.
Der Begriff „frühkindliche Bildung“ wird derzeit häufig missverständlich verwendet. Kinder unter drei Jahren werden in der Regel am Effektivsten in ihren Familien gefördert, da sich ihr Lernen stark bindungsbezogen vollzieht. Deshalb erzielt in diesem Alter eine bereits funktionalisierte Bildung im herkömmlichen Sinn nachweislich keinen Erfolg. Die beste Sprachförderung bei Kindern unter drei Jahren, gerade auch für Kinder mit Migrationshintergrund, ist der ungestörte, sichere Erwerb der Muttersprache (Primärsprache) in der Familie. Gegebenenfalls erfolgt der Erwerb der Zweitsprache Deutsch im vierten bis sechsten Lebensjahr im Kindergarten und damit rechtzeitig vor Antritt der Schule. Familien und Kindergärten sind mit allem auszustatten, was sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Kinder unter drei Jahren fühlen sich am wohlsten, wenn sie durch die eigenen Eltern betreut werden. Es muss wieder möglich sein, dass eine Familie mit kleinen Kindern von einem Gehalt leben kann, sodass die Eltern frei zwischen Berufstätigkeit oder Erwerbspause entscheiden können. Der Staat muss dafür die elterliche Betreuung genauso finanziell unterstützen wie Kitas und Tagesmütter. Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, erleben die Entwicklung ihrer Kinder unmittelbar, vermitteln ihnen Herzensbildung und erhalten damit die körperliche und seelische Gesundheit ihrer Kinder. Sie leisten insofern einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und verdienen dafür Anerkennung. Im Anschluss an die Betreuungspause muss es ihnen ohne große Hürden möglich sein, ihren Beruf wiederaufzunehmen.
3.5. UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN
3.5.1. Elterngeld reformieren
Das Elterngeld ist dringend reformbedürftig, da Doppelverdienerpaare im größeren Umfang gefördert werden als Einverdienerfamilien und Mehrkinderfamilien. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ist für die Beibehaltung des Elterngeldes unter der Voraussetzung, dass der Bezugszeitraum deutlich erweitert wird. Zudem soll für ein Folgekind, das innerhalb von drei Jahren nach dem ersten Kind geboren wird, als Bemessungsgrundlage das Einkommen herangezogen werden, das der Antragsteller vor der Geburt des ersten Kindes erzielt hat. Dies soll auch gelten, wenn innerhalb von sechs Jahren ein drittes Kind geboren wird. Für weitere Kinder soll die Zahlung im Dreijahreszeitraum angeglichen werden.
Bei Mehrlingsgeburten sollen alle Neugeborenen gleichbehandelt werden und somit auch für alle Neugeborenen das Elterngeld in gleicher Höhe pro Kind gezahlt werden.
3.5.2. Einführung des Familiensplittings
Wir setzen uns für die Einführung des Familiensplittings ein. Familiensplitting bedeutet, dass das gesamte Einkommen einer Familie durch die Anzahl ihrer Mitglieder geteilt wird. Auf die Einzelbeträge wird die Einkommensteuer erhoben und die Beträge werden anschließend addiert. Weil in Deutschland höhere Einkommen ungleich stärker besteuert werden als niedrige, kann es durch das Familiensplitting zu einer erheblichen Steuerersparnis kommen. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des Familiensplittings ist, dass ganz gezielt Familien entlastet werden, die tatsächlich Steuern zahlen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für die Beibehaltung des Ehegattensplittings neben dem Familiensplittung ein (Schutz kinderloser Ehepaare und von Ehepaaren, deren Kinder erwachsen sind).
3.5.3. Rentenrecht
Elterliche Erziehungsleistungen werden beim Rentenbezug immer noch nicht angemessen berücksichtigt. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die sofortige Umsetzung des sog. „Beitragskinderurteils“ des Bundesverfassungsgerichts von 2001, nachdem elterliche Erziehungsleistungen als gleichwertiger Beitrag zum Rentensystem anerkannt und Rentenbeitragszahlungen der Eltern entsprechend abgesenkt werden müssen.
3.5.4. Förderung familienunterstützender Dienstleistungen
Gerade für berufstätige Eltern oder berufstätige Menschen, die Familienangehörige pflegen, sind Dienstleistungsangebote wichtig, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege und Beruf erleichtern. Viele, die bereit wären, solche Dienstleistungen anzubieten, scheuen jedoch den damit verbundenen bürokratischen Aufwand. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich daher dafür ein, dass Existenzgründer und Dienstleistungsanbieter in diesen Bereichen gezielt unterstützt werden.
3.6. AUSBAU DER KINDERBETREUUNG
3.6.1. Ausbau der Betreuung Grundschule (7.30–17.00 Uhr)
Während in den Kitas eine Betreuung bis in die Nachmittagsstunden in der Regel sichergestellt ist, ist die Betreuung von (Grund-) Schulkindern stundenplanabhängig und findet oft nur für zwei bis drei Stunden täglich statt. In den Ferienzeiten entfällt sie völlig. Wir fordern daher den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten an allen Schulen von 7.30 bis 17.00 Uhr. Die Betreuungsangebote müssen hochwertig und freiwillig sein.
3.6.2. Mehr Erzieher
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag tritt für einen verbesserten Personalschlüssel in den Kindergärten / Kindertagesstätten in Hessen ein. Dieser ist in erster Linie an eine kindgerechte Betreuung anzupassen. Der Personalschlüssel frühkindlicher und kindlicher Betreuung sollte dahingehend geändert werden, dass mehr ausgebildete Erzieher und weniger ungelernte Kräfte eingesetzt werden. Bezugspersonen sollen so selten wie möglich wechseln (wichtig für frühkindliche Bindung und Bildung). In Kindergärten soll die Gruppengröße höchstens 15 Kinder betragen. Das Kindergartenförderungsgesetz ist grundlegend zu überarbeiten.
Wir fordern die Erhaltung der deutschen Sprache und Tradition in Kitas und Schule. Deshalb muss in den Kitas Deutsch gesprochen werden.
3.6.3. Ausbildung von Erziehern
Die Ausbildung von Erziehern ist in Hessen in der Form geregelt, dass die Auszubildenden während der schulischen Berufsausbildung (zwei von drei Ausbildungsjahren) keine Vergütung erhalten. Dies macht die Entscheidung, diesen Beruf zu ergreifen, für viele junge Menschen unattraktiv.
Wir fordern daher, Erzieher in Ausbildung analog zum dualen Ausbildungssystem bzw. im dualen Ausbildungssystem zu vergüten.
3.6.4. Vergütung von Erziehern
Das durchschnittliche Bruttogehalt eines Erziehers in Hessen beträgt 2.311 Euro. Zur langfristigen Qualitätssicherung und Verbesserung setzt sich die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag für eine leistungsgerechtere Vergütung von Erziehern ein. Erziehern muss es möglich sein, von ihrem Gehalt eine Familie zu ernähren.
3.6.5. Tagespflege
Wir befürworten die Schaffung und den Ausbau kleiner Kindergärten (Tagesmutterkonzept) im ländlichen Raum sowie in Städten mit einem Mangel an alternativen Kinderbetreuungseinrichtungen.
3.6.6. Freistellung von Kita- und Hortgebühren / Verpflegung
Der Besuch von Kindergärten, Kindertagesstätten und der Hortbesuch für Schulkinder sowie gute Hort- und Schulverpflegung sollten beitragsfrei sein.
3.7. FAMILIENFREUNDLICHE AUSGESTALTUNG DES ARBEITSALLTAGS
3.7.1. Vereinbarkeit Familie und Beruf / Flexibilisierung des Arbeitsmarkts
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die konsequente Umsetzung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere Mütter dürfen keine Benachteiligung erfahren, falls sie sich dafür entscheiden, ihre Zeit für drei bis vier Jahre pro Kind in die Kindererziehung zu investieren. Eine gerechte und schnelle Wiedereingliederung in den Beruf muss von den Arbeitgebern als selbstverständlich angesehen werden. Um mehr Familienfreizeit zu garantieren, ist der Ausbau von Betriebskindergärten verstärkt zu fördern. Sinnvoll ist es auch, erwerbsmäßige Arbeit verstärkt von zu Hause zu erledigen, wodurch in ländlichen Regionen zudem Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden können. Die Arbeitszeit muss zugunsten von Familien weiter flexibilisiert werden (z. B. durch Jobsharing). Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag möchte Betriebe und Betriebsverbünde, die Familien mit diesen Maßnahmen unterstützen, gezielt fördern
3.7.2. Vereinbarkeit von Kindererziehung und Studium
Um die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu stärken, fordern wir den Ausbau des Kita-Angebots an hessischen Hochschulen. Zudem setzen wir auf Hilfen und Beratung während Studium und Ausbildung (Kreditgewährung, Wohnungssuche, Kinderbetreuung, Kinderzuschuss beim BAföG), auf die flexible Ausgestaltung des Studien-und Ausbildungsverlaufs sowie die erleichterte Möglichkeit zum Fernstudium.
3.8. Erhalt christlicher Bräuche
Umfragen zeigen, dass immer weniger Kinder und Jugendliche die Bedeutung und Herkunft vieler christlicher Bräuche und Traditionen kennen. Deshalb fordern wir die Beibehaltung und Förderung solch pädagogisch wertvoller, abendländischer und christlicher Bräuche an allen Kitas.
3.9. Gender-Mainstreaming
Im Rahmen des Gender-Mainstreamings werden naturgegebene Unterschiede zwischen den Geschlechtern bestritten. Das angeblich im Elternhaus geprägte Rollenverständnis von Mann und Frau soll durch staatlich geförderte Umerziehungsprogramme in Kindergärten und Schulen systematisch „korrigiert“ werden. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag lehnt diese Geschlechterpädagogik ab. Die auf die Aufhebung der Geschlechteridentität ausgerichtete Ideologie des Gender-Mainstreamings steht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Naturwissenschaften, der Entwicklungspsychologie und der Lebenserfahrung. Kinder haben ein Recht auf Entwicklung ihrer eigenen geschlechtsspezifischen Identität. Die Erforschung und Definition von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität ist vorrangig Aufgabe der Wissenschaft und sollte niemals durch politische Organe vorgegeben werden. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen die massive staatliche Förderung pseudowissenschaftlicher „Gender Studies“ in Millionenhöhe durch die EU und vor allem durch Steuergelder aus Deutschland. Diese Steuergelder sollen stattdessen in die Familienförderung investiert werden.
3.10. Sexualisierung von Kindern
Sexualerziehung ist das primäre Recht und die Pflicht der Eltern. Die Familie ist der wichtigste Lernort für eine gesunde sexuelle Entwicklung. Sexualerziehung muss mit der körperlichen und seelischen Entwicklung von Kindern übereinstimmen. Sie sollte daher nicht im Kindergarten oder in der Grundschule erfolgen. Wir lehnen eine detaillierte Darstellung und Erläuterung von sexuellen Praktiken sowie die Infragestellung des eigenen Geschlechts ab. Lehr- und Lehrbuchinhalte haben eine Leitbildfunktion und sollten sich daher vorrangig an der Lebenswelt der Mehrheit orientieren.
Wir verstehen Bildung als lebenslangen Prozess, der Individualität und Persönlichkeit eines jeden Menschen reifen und entfalten lässt. Wilhelm von Humboldts weitreichende Bildungsreform ist Ausgangspunkt für unsere Vorstellungen über Bildung. Wir teilen Humboldts besondere Erweiterung des Bildungsbegriffs, indem dieser nicht mehr nur als bloße Aneignung von Wissen verstanden wird. In seiner Idealvorstellung trägt er in einem fortwährenden, lebenslangen Entwicklungsprozess dazu bei, dass geistige, kulturelle und lebenspraktische Fähigkeiten ausgebildet und vertieft werden können. Im günstigsten Fall wird neben der Erweiterung der personalen auch die soziale Kompetenz von Individuen gefördert. Bildung hilft und ertüchtigt somit Menschen, nicht allein Lebens- und Handlungsorientierung zu gewinnen, sondern einen Standort im gesellschaftlichen Bezugssystem zu definieren. Schließlich befähigt Bildung Individuen dazu, ihren persönlichen Lebensentwurf individuell zu gestalten und damit verantwortungsbewusst ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft wahrnehmen zu können.
Ausbildung und Weiterbildung von Individuen werden in einem grundgesetzlich legitimierten Schulsystem vermittelt. Es hat die Aufgabe, die unterschiedliche Persönlichkeit eines jeden zu fördern. Schulische Bildung ist nicht allein der Aufsichtspflicht des Staates unterworfen, sondern steht gleichrangig in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Elternhaus. Bildung ist der Schlüssel zur Erhaltung und Fortentwicklung eines kulturell selbst bestimmt und politisch souverän lebenden Volkes. Darüber hinaus ist sie die Basis für den weiteren Erfolg unseres rohstoffarmen Landes, das auf Dauer allein aus dem schöpft, was seine Bürger erdenken, konstruieren und erschaffen. Unsere Zukunft hängt davon ab, was mithin über Bildung und Erziehung unseren Kindern an Wissen und Kenntnissen, an Werten und Tugenden und an Schöpfungs- und Gestaltungskraft vermittelt wird. Diesem grundsätzlichen Bildungsauftrag fühlen wir uns verpflichtet.
Bildung
4.1. Ausgangslage
Die hessische Bildungspolitik der vergangenen Jahrzehnte ist – wie auch die gegenwärtige – durch gravierende Fehlentwicklungen auf vielen Ebenen gekennzeichnet. Wir nehmen Anstoß daran, dass infolge eines ideologiegetriebenen „Gleichheitsgrundsatzes“ das Leistungs- und Anforderungsniveau an allen hessischen Bildungseinrichtungen verhängnisvoll nach unten abgesenkt wurde. Wir beanstanden zudem, dass eine gegenwärtig in Bildungsstandards betriebene, ausschließliche „Kompetenzorientierung“ die notwendige Wissensvermittlung an hessischen Schulen aufs Gröbste vernachlässigt. Das führt dazu, dass unsere Kinder trotz attestierter Schulabschlüsse weder ausbildungsfähig für Handwerksberufe noch für Studiengänge hinreichend qualifiziert sind. Die gleichen Qualitätsmissstände treffen für die Lehrerausbildung zu. In die personelle und in die sächliche Ausstattung von Schule und Hochschule muss mehr investiert werden.
4.2. Rolle der Familie
In einer freien Gesellschaft können Bildung und Erziehung nicht ausschließlich an den Staat delegiert werden. Das Fundament für die schulische und berufliche Bildung, als individuelle Entfaltung der Persönlichkeit und Voraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft, wird durch die Erziehung in der Familie gelegt. Das Grundgesetz spricht von einer vorrangigen Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und damit auch auf die Schule und das Erwachsenendasein vorzubereiten. Dies gilt es einzufordern und ggf. zu überprüfen.
4.3. Leistungsorientierung und differenziertes Schulsystem
Wir bekennen uns zu einem leistungsorientierten und gegliedert differenzierten Schulsystem aus Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien, Förderschulen (Schulen für Lernbehinderungen) und beruflichen Schulen. Schüler müssen in allen Schulformen individuell gefördert und gefordert werden, wobei ein hohes Maß an Bildungsdurchlässigkeit anzustreben ist. Eine individuelle Förderung der Schüler ist nur in kleineren Klassenverbänden möglich. Bildungsinhalte und Bildungsziele müssen in allen Jahrgangsstufen von Regelschulen überprüft werden. Gleichermaßen regelmäßig gehört die Einhaltung von Bildungsstandards auf den Prüfstand.
4.4. Förderschulen und Inklusion
Ziel jeder behindertenpädagogischen Maßnahme ist, Zugehörigkeit und Teilhabe junger Menschen mit sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen maßgeblich zu steigern, damit deren wünschenswerte soziale und berufliche Eingliederung gelingen kann. Jede Art von Beeinträchtigung muss dabei jedoch individuell betrachtet werden.
Zugleich muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Alle pädagogischen Maßnahmen der Gewährleistung gesellschaftlicher Teilhabe müssen daher realistisch und frei von ideologisierten Gleichheitsabsichten sein. Schließlich geht es bildungspolitisch um die Wertschätzung von Menschen mit Beeinträchtigungen wie gleichermaßen um die Wertschätzung eines jeden anderen Menschen. Auch junge Menschen ohne Beeinträchtigungen haben das Recht auf bestmögliche Förderung. Je weniger dogmatische Lösungen angestrebt werden, umso erfolgreicher sind Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Aus diesen Gründen sind wir für den Erhalt und den Ausbau von Förderschulen. Kinder mit erheblichem sonderpädagogischen Förderbedarf finden derzeit nirgendwo bessere Förderung vor als dort. Inklusion gelingt an differenzierenden Förderschulen wesentlich besser, weil dort die personellen und finanziellen Voraussetzungen vorhanden sind.
Nur an diesen Schulen gibt es behindertengerechte Beschulung junger Menschen mit körperlichen, geistigen, sensorischen, sprachlichen, sozial-emotionalen oder allgemeinen Lernbehinderungen. Deshalb sind wir gegen jede politische Bestrebung, Förderschulen zu schließen. Dahinter verbergen sich schlichtweg Vorstellungen unzulässiger Kosteneinsparungen. Bildung soll nur wenig kosten dürfen. Wir lehnen jede Einsparung im Bildungsbereich ab, insbesondere bei den Förderschulen. Sonderpädagogiklehrer sind hochqualifizierte Lehrkräfte, die ihre verantwortungsvollen Aufgaben in spezialisierten Sonderschulen kindgerechter ausüben können als in heterogenen Regelschulklassen.
Eine ausschließlich politisch-ideologisch orientierte Beschulung von Kinder mit sozialen Verhaltensdefiziten sowie Kindern mit schweren geistigen oder bestimmten körperlichen Behinderungen an Regelschulen führt in der Realität zu erheblichen Beeinträchtigungen aller Schüler, behinderten wie nicht behinderten. Abgesehen davon, dass sie zu einer eklatanten Überforderung der Lehrkräfte beiträgt.
4.5. Autorität der Lehrer und der Schulleiter
Die Autorität der Lehrer muss gestärkt werden. Lehrer müssen bei ihrer Arbeit vorbehaltlose Rückendeckung von Schulleitern und Schulaufsichtsbehörden erhalten. Disziplinstandards fördern das Lehren und Lernen. Lehrer müssen in die Lage versetzt werden, Unterrichtsstörungen wirksam zu unterbinden. Die Missachtung von Gemeinschaftsinteressen, wie sie auch in der Beschädigung von Gemeinschaftseinrichtungen zum Ausdruck kommt, sendet jeden Tag eine verheerende Botschaft, dass die Verantwortlichen weder willens noch imstande sind, die Gemeinschaft vor Respektlosigkeit Einzelner zu bewahren.
Vandalismus und Gewalt an Mensch und Sache müssen eindeutig sanktioniert werden, sodass Schaden abgewendet werden kann.
4.6. Sexualkundeunterricht
Die neuen hessischen Sexualerziehungsrichtlinien gehen weit über den Sexualkundeunterricht vergangener Jahre hinaus. Das komplette Wertesystem von Ehe, Elternschaft und Familie soll durch das gender-orientierte Konzept von „Sexualität der Vielfalt“ ersetzt werden. Hinter der angeblichen Sensibilisierung für vielfältige Lebensformen verbirgt sich ein Paradigmenwechsel: Frühsexualisierung und Umerziehung vom ersten Bilderbuch bis zum Abitur als bedingungslose Akzeptanz aller Sexualitätsvariationen. Wer Bedenken äußert oder gar am traditionellen Familienbild in Schulbüchern festhalten will, gilt schnell als homophob. Dabei verletzt die Verordnung das Indoktrinationsverbot, demzufolge die staatliche Schule jede einseitige Einflussnahme auf die Schüler zu unterlassen hat.
Wir sind für eine ideologiefreie Schulpolitik in allen Unterrichtsfächern. Wir wenden uns entschieden gegen eine Frühsexualisierung in Kindergarten und Schule. Den Glaubenssätzen der Gender-Ideologie, dass Mann und Frau nur gesellschaftliche Konstrukte seien, stellen wir uns entschieden entgegen.
Jeder Sexualkundeunterricht muss auf den christlichen Wurzeln unseres Landes basieren. Die Vater-Mutter-Kind-Konstellation muss als Keimzelle unserer Gesellschaft erhalten bleiben.
Wir bemängeln, dass die schulische Sexualerziehung nicht in einem sinnvollen Zusammenwirken zwischen Schule und Elternhaus erfolgt. Die gegenwärtigen Sexualerziehungsrichtlinien missachten das hessische Schulgesetz (§ 7), weil sie Kinder und Jugendliche in eine einseitige Wertungsrichtung drängen. Dabei ist der nunmehr staatlich verordnete Paradigmenwechsel ein eklatanter Verstoß gegen die dem Staat obliegende Neutralitäts- und Zurückhaltungspflicht. Er ist ein unvereinbarer Verstoß gegen das Indoktrinationsverbot, wenn Kindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Homosexualität und andere sexuelle Orientierungen (LSBTTIQ) als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden, noch dazu, wenn sie gleichberechtigt neben der gesetzlich geschützten Ehe stehen sollen.
Das grundgesetzlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern nach Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG muss unberührt bleiben. Der derzeitig gültige „Lehrplan Sexualerziehung“ für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen (Erlass vom 19. August 2016) verstößt gegen diese Grundsätze, ignoriert die natürliche Schamgrenze unserer Kinder und muss deshalb aus moralischer und verfassungsrechtlicher Sicht umgehend zurückgezogen werden.
4.7. Religions- und Ethikunterricht
Christlicher Religions- und Ethikunterricht ist Unterrichtsfach an unseren weiterführenden Schulen. Einen bekenntnisorientierten Islamunterricht lehnen wir ab. Wir wenden uns strikt gegen jede politische und religiöse Einflussnahme durch islamische Moschee-Verbände wie Ahmadiyya oder DITIB. Wir treten dafür ein, die Unterrichtserlaubnis für diese Verbände sofort zu widerrufen. Beim Religionsunterricht an hessischen Schulen handelt es sich um ein ordentliches Lehrfach, das in einem säkularisierten Land durch die Steuerzahler, nicht durch die Kirchensteuerzahler, finanziert wird. Im Grundgesetz wird der Religionsunterricht als einziges Schulfach erwähnt und eine Wahlfreiheit der Erziehungsberechtigten festgeschrieben. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert einen verpflichtenden christlichen Religionsunterricht, der bei entsprechenden Schülerzahlen eine Konfessionswahl vorsehen kann. In einem Fach „Religionsgeschichte“ sehen wir ein sinnvolles alternatives und rechtlich ausreichendes Angebot. Den von der hessischen Landesregierung eingeführten islamischen Religionsunterricht lehnen wir grundsätzlich ab.
4.8. Berufliche Bildung
Praxisorientierte Bildung und Erziehung muss bereits im Bereich der mittleren Bildungsabschlüsse im Rahmen der Arbeitslehre und des Werkunterrichts eine größere Rolle spielen. Handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie problemorientiertes technisch-konstruktives Denken sind unerlässlich für den Übergang in die Berufsausbildung. Hierzu ist ein enges Zusammenwirken der Regelschulen mit Lehrwerkstätten und berufsbildenden Einrichtungen anzustreben.
Die duale berufliche Ausbildung mit praktischen Ausbildungsanteilen in den Betrieben und den theoretischen Anteilen in der Berufsschule ist ein spezifisch deutsches Bildungskonzept, um das uns viele in aller Welt beneiden. Der Erfolg Deutschlands auf den Exportmärkten beruht neben der Qualität der Ausbildung an unseren Hochschulen insbesondere auch auf gut ausgebildeten Fachkräften. Dies gilt für die Ausbildung im Handwerk, in der Industrie und in der Verwaltung.
Die Betriebe sind bewährte Partner der beruflichen Bildung. Nur im Verbund mit Handwerk und Industrie, deren technischer Ausstattung und -Innovationskraft ist eine praxisorientierte Ausbildung gewährleistet. Eine reine Verschulung der Berufsausbildung lehnen wir ab. Gute und sehr gute Berufsabschlüsse sollten den Zugang zu Fachhochschulen ermöglichen, und hervorragende Abschlüsse an den Fachhochschulen sollten den Weg an die Universitäten eröffnen. Eine weitere Überakademisierung unseres Bildungssystems sollte verhindert und eine notwendige Durchlässigkeit gewährleistet werden.
4.9. Hochschulen
Ein Hochschulstudium muss offen sein für begabte und strebsame junge Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
Die Autonomie von Hochschulen und Universitäten muss erhalten bleiben. Neben Bachelor- und Masterstudiengängen muss den Hochschulen wieder das Recht zugestanden werden, Diplom- und Magisterstudiengänge anzubieten. Beispielhaft sei hier der Abschluss des Diplom-Ingenieurs genannt, der immer noch weltweit einen einzigartigen Ruf genießt. Zur Autonomie der Hochschulen muss auch gehören, dass sie in eigener Regie Auswahl- und Aufnahmeprüfungen durchführen können, wie dies in vielen angelsächsischen Ländern üblich ist. Ein am Leistungsprinzip orientiertes Auswahlverfahren ist allen zentralistischen quoten- oder losbasierten Verfahren vorzuziehen.
Ein hoch entwickeltes und rohstoffarmes Industrieland wie Deutschland braucht hochqualifizierten akademischen Nachwuchs. Dies sollte aber nicht zu einer ideologisch aufgeladenen und am Bedarf vorbeigehenden Überakademisierung der Gesellschaft führen.
Die BAföG-Förderung mit einer Mischung aus Stipendium und rückzahlbarem Kredit ist der richtige Weg, um die Studien- und Berufswahl zu steuern. Studiengänge mit naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Schwerpunkten müssen besonders gefördert werden.
Eine akademische Ausbildung in wenig oder nicht nachgefragten Berufen ist nicht nur eine volkswirtschaftliche Verschwendung, sondern auch eine Ursache persönlicher Unzufriedenheit und Frustration der betroffenen jungen Menschen.
4.10. Schluss mit Gender-Ideologie
Die in Abschnitt 3.9. erläuterte Gender-Ideologie verfolgt politische Ziele und muss in der praktischen Umsetzung gestoppt und korrigiert werden. Die Methoden der Gender-Forschung widersprechen den Kriterien ideologiefreier Wissenschaft. Deshalb sollten bestehende Gender-Professuren nicht mehr besetzt und laufende Gender-Forschungsprojekte nicht weiter verlängert werden.
Wir lassen es nicht länger zu, dass unsere deutsche Sprache durch geschlechterneutrale Worterfindungen oder Wortergänzungen vergewaltigt wird. Die Gender-Bestrebungen stellen einen unzulässigen Eingriff in unsere Sprachkultur und unsere Traditionen dar.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag orientiert sich hinsichtlich Einwanderung, Integration und Asyl am Bundesprogramm der AfD.
Einwanderung, Integration und Asyl
5.1. Grenzen schützen, Asylmissbrauch und illegale Zuwanderung beenden
Deutschland nimmt seit Jahren die weitaus meisten Asylbewerber aller EU-Staaten auf, die – in der Regel illegal – nach Europa einreisen. Auch wir in Hessen sind davon stark betroffen. Die Missachtung des Dublin-III-Abkommens durch die Bundeskanzlerin und die völlig fehlende Sicherung der EU-Außengrenzen gegen illegale Einwanderung gefährden in Deutschland den sozialen Frieden, die kulturelle Identität und die ökonomische Stabilität. Der massenhafte Missbrauch des Asylrechts zum Zweck der Zuwanderung muss beendet werden. Die Grenzen müssen umgehend geschlossen werden, um die ungeregelte Massenimmigration in unser Land und seine Sozialsysteme durch Asylbewerber sofort zu beenden. Wir fordern strenge Grenzkontrollen.
5.2. Zuwanderung muss sich an nationalen Interessen orientieren
Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, ist unverzichtbarer Teil staatlicher Souveränität. Wir wollen selbst entscheiden, wer zu uns kommt und ausschließlich qualifizierten Zuzug nach unserem Bedarf zulassen. Vorrang vor Arbeitsmigration haben familien- und bevölkerungspolitische Maßnahmen, insbesondere eine „aktivierende Familienpolitik“, aber auch die Reduzierung der Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Deutschland. Die Versorgung unseres Landes mit qualifizierten Arbeitskräften muss in erster Linie über die vollständige Erschließung der einheimischen Potenziale erfolgen. Hierzu gehören eine umfassende Aus- und Weiterbildung, die Integration von immer noch Millionen Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und die Beendigung der Diskriminierung von älteren Arbeitnehmern und Alleinerziehenden. Teilweise kann die legale Zuwanderung aus EU-Staaten dazu beitragen. Die Anwerbung in Drittländern kommt erst dann zum Zug, wenn zuvor sämtliche der genannten Möglichkeiten zur Arbeitskräftegewinnung und -qualifizierung genutzt wurden.
5.3. Keine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme
Das hohe Niveau der deutschen Sozialleistungen zieht sowohl aus anderen EU-Staaten als auch aus Drittstaaten Armutszuwanderer an. Die Freizügigkeit in der EU und das Asylrecht werden missbraucht, um Zugang zu unserem Sozialsystem zu erlangen. Dies betrifft auch zunehmend hessische Haushaltskassen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag steht für eine Beendigung des Missbrauchs des Asylgrundrechts durch eine Grundgesetzänderung und die Errichtung von Auffangzentren in den Herkunftsländern. Um den Anreiz der Einwanderung in die Sozialsysteme zu beenden, wird die Ausgabe von Geldleistungen an Asylbewerber vollständig durch Sachleistungen ersetzt.
5.4. Sichere Identifizierung von Migranten ermöglichen
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um allen Behörden länderübergreifend die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb kürzester Zeit zweifelsfrei davon überzeugen zu können, ob eine Person schon andernorts unter abweichenden Personalien registriert ist. Alle Behörden, die mit Migranten zu tun haben, müssen mit technischen Geräten zur Identitätsfeststellung ausgestattet werden. Wir fordern für Hessen eine zentrale digitalisierte Registrierung der vorgenannten Daten gekoppelt an das Bundesministerium des Inneren. Wir fordern eine obligatorische und verbindliche Gesundheitsuntersuchung auf Krankheiten bei Asylbewerbern, Flüchtlingen, unbegleiteten minderjährigen Ausländern und Familiennachzüglern.
5.5. Identität und Abschiebung
Alle rechtskräftig Ausreisepflichtigen müssen unverzüglich und grundsätzlich abgeschoben werden. Es ist regelmäßig zu überprüfen, ob der Fluchtgrund weiterbesteht. Rechtskräftig Ausreisepflichtige verhindern oft ihre Rückführung durch Untertauchen, Identitätsverschleierung oder Schaffung künstlicher Abschiebehindernisse. Die Folge sind jahrelange, aufwendige und teure Verfahren. Solche Gesetzesverstöße dürfen nicht dadurch belohnt werden, dass die Täter dennoch nach einigen Jahren in den Genuss eines Daueraufenthaltsrechts kommen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher die ersatzlose Streichung der entsprechenden §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes. Die Bekämpfung staatlicher Abschiebungsbemühungen durch Flüchtlingshilfsorganisationen soll durch Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus und Einfrieren der Fördermittel geahndet werden. Bei Vorlage von ärztlichen Attesten zur Verhinderung der Ausreise fordert die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag eine standardmäßige Begutachtung durch die zuständige Stelle der Erstuntersuchung.
5.6. Kein Familiennachzug in unsere Sozialsysteme
Wir lehnen jeglichen Familiennachzug für Flüchtlinge ab, da die deutschen Sozialsysteme diese Lasten nicht tragen können und fordern die vollständige Transparenz aller zuwanderungsbedingten Kosten des Landes. Die astronomischen Kosten der Massenzuwanderung müssen transparent und lückenlos über alle staatlichen Ebenen ausgewiesen und in einem übergreifenden „Flüchtlingshaushalt“ unter demokratische Kontrolle gestellt werden. Im Bereich des Gesundheitswesens fordern wir einen neu überarbeiteten eingeschränkten Not-Leistungskatalog (Positivliste) für die Behandlung von Asylbewerbern innerhalb der ersten fünfzehn Monate.
5.7. Kommunale Unterbringung
Eine Asylpolitik über die Köpfe der Bürger hinweg lehnen wir ab. Die Bürger sind so frühzeitig und so umfassend wie möglich über die geplante Errichtung neuer Asylbewerberunterkünfte zu informieren und in die Planung einzubeziehen. Die Anzahl der unterzubringenden Asylsuchenden überfordert die Kraft der Kommunen. Deshalb sollen diese ihre Aufnahmekapazität selbst festlegen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die vollständige Finanzierung aller Aufwendungen für Asylbewerber durch den Bund. Die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer explodieren. Unbegleitete, angeblich minderjährige Ausländer (UMA) missbrauchen das Ausländer- und Asylrecht. Fast alle von ihnen sind männlich, und zwischen 50 und 80 % derer, die sich als minderjährig ausgeben, sind tatsächlich volljährig. Ihre Kriminalitätsrate ist unverhältnismäßig hoch, der Staat ist wehrlos. Sie dienen als sogenannte „Ankerkinder“ zum späteren Nachzug ihrer Familien. Bei Kosten von durchschnittlich 60.000 bis 80.000 Euro pro Person und Jahr entstehen schon heute jährliche Kosten nur für diese Personengruppe von schätzungsweise sechs bis zehn Milliarden Euro. Wir fordern obligatorische Altersuntersuchungen in Zweifelsfällen, den Ausschluss von Familiennachzug und den ausnahmslosen Übergang ins Asylverfahren bei Erreichen der Volljährigkeit. Generell fordern wir, während des Zeitraums der Asylüberprüfung die betroffenen Asylbewerber in zentralen Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
5.8. Integration ist eine Bringschuld der Einwanderer
Eine vorausschauende Integrationspolitik darf nicht aus dem Blick verlieren, dass auch die Anerkennung als asylberechtigt grundsätzlich nur mit einem zeitlich begrenzten Aufenthaltsrecht in Deutschland verbunden ist. Auf diesen Umstand sind die angebotenen Integrationsmaßnahmen abzustimmen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag lehnt es als unsozial ab, eine aus humanitären Gründen gebotene Flüchtlingshilfe dafür zu benutzen, den Arbeitsmarkt mit billigen Arbeitskräften zu versorgen. Anstelle von Integrationsmaßnahmen, die zu einem hohen Prozentsatz zum Scheitern verurteilt sind, befürwortet es die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Flüchtlingen solche Kenntnisse und Qualifikationen zu vermitteln, die sie bei einer Rückkehr in ihre Heimatländer verwenden können.
Jeder Migrant oder Einwanderer, dem wir ein dauerhaftes Bleiberecht zugestehen, hat eine Bringschuld, sich seiner neuen Heimat und der deutschen Leitkultur anzupassen, nicht umgekehrt. Gelingende Integration fordert von Einwanderern jeden Alters nach einer angemessenen Zeit die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die Achtung und gelebte Bejahung unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie den Verdienst des eigenen Lebensunterhalts. Assimilation als weitest gehende Form der Integration ist zwar anzustreben, aber nicht erzwingbar. Die Einbürgerungstests müssen hinsichtlich ihres Standards angehoben werden.
5.9. Staatsbürgerschaft durch Abstammung
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die Beendigung der doppelten Staatsbürgerschaft. Das Geburtsortsprinzip wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip, wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll auf wohlbegründete Sonderfälle beschränkt werden. Die Zugehörigkeit zu ausländischen Terrororganisationen soll zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Finanzen
Hessen gehört beim im Jahr 2020 auslaufenden Länderfinanzausgleich zu den Zahlerländern, ist also eines der wenigen finanzstarken Bundesländer. Weiterhin hat Hessen unter den Flächenländern die höchsten Steuereinnahmen pro Kopf. Trotzdem liegt Hessen bei der Pro-Kopf-Verschuldung unter den Flächenländern im oberen Mittelfeld. Und die hessischen Städte und Gemeinden sowie die Kreise sind in der Spitzengruppe der bundesweit höchstverschuldeten Gebietskörperschaften.
6.1. Schuldenabbau und sparsame Haushaltsführung
Generelles Ziel der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ist, dass die Staatsausgaben nicht die Einnahmen übersteigen. Schulden stellen die vorweggenommene Ausgabe künftiger Einnahmen dar, reduzieren also spätere finanzielle Spielräume. Diese Situation ist in Hessen auf allen staatlichen Ebenen in hohem Maß gegeben. Die Situation wird sich verschärfen, wenn sich die Zinssätze wieder gemäß natürlichen Marktgesetzen bilden und damit ansteigen. Die in die hessische Verfassung aufgenommene Schuldenbremse ist strikt einzuhalten. Um der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen will die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag die Schulden des Landes darüber hinaus weiter abbauen. Deshalb tritt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag dafür ein, die Ausgaben des Landes zu reduzieren.
6.2. Transparenz bei Finanzierungen und Finanzsituation
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für eine transparente Finanzierung öffentlicher Vorhaben ein. Die Ausführung öffentlicher Investitionen in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) sieht die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag kritisch. Untersuchungen des Bundesrechnungshofs und des Europäischen Rechnungshofs haben Kostennachteile dieser Vertragskonstruktion ergeben, sodass wir sie nur nach genauer Prüfung eingesetzt sehen wollen.
ÖPP werden immer wieder benutzt, um durch die Bundes- oder Landesregierung zu tätigende und eigentlich aus den laufenden Steuereinnahmen zu erbringende Infrastrukturinvestitionen (beispielsweise in Verkehrswege oder Krankenhäuser) zu finanzieren. Damit werden die Finanzierungskosten auf andere Kostenträger verschoben. Besonders eklatant ist dies bei der Krankenhausfinanzierung, wo Krankenhäuser dann die Finanzierungskosten aus den laufenden Einnahmen aufbringen müssen. Diese sind in die Krankenhausvergütung jedoch nicht einkalkuliert. Diese Art von ÖPP-Projekten lehnt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag vehement ab. Über Privatisierungen von staatlichem Besitz sollen Bürgerentscheide auf der jeweiligen staatlichen Ebene entscheiden, insbesondere bei der öffentlichen Daseinsvorsorge. Geheime Privatisierungsverträge lehnt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ab. Zur Transparenz gehört auch die Ausweisung von Schulden des Landes und seiner in Gebietskörperschaften verbundenen Unternehmen.
6.3. Subventionsprüfung mit Subventionsabbau
Auch in Hessen gibt es ein unübersichtliches Subventions Wirrwarr mit arbeitsaufwendigen Abwicklungsprozeduren. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag will alle Fördermaßnahmen, die Prozesse und die involvierten Institutionen auf den Prüfstand stellen.
6.4. Verschwendung von Steuergeldern bestrafen
Während Steuerhinterziehung auch vergleichsweise kleiner Beträge konsequent verfolgt und bestraft wird, bleibt die weit mehr gemeinwohlschädliche Steuerverschwendung straffrei. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert deshalb die Einführung eines Straftatbestands der Steuerverschwendung. Die Berichte des Landesrechnungshofs sollen bei der Aufdeckung von Steuerverschwendung hinzugezogen werden. Wir wollen die §§ 25 HKO und 38 HGO ändern. Die Zahl der Abgeordneten in den Kreistagen, Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen in Hessen soll deutlich, mindestens um 25 %, reduziert werden.
6.5. Bessere Finanzausstattung für Land und Kommunen
Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs wurde der Versuch unternommen, die Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in Einklang mit den Vorgaben der hessischen Verfassung zu bringen. Allerdings haben sich die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel (Finanzausgleichsmasse) dabei kaum erhöht. Sie sind nach wie vor kaum höher als zur Erbringung der Pflichtaufgaben notwendig und lassen so nur minimalen Spielraum für eigenständige kommunale Politik. Um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, müssen die Kommunen an der Finanzkraft des Landes angemessen teilhaben.
Zusätzliche finanzielle Mittel stellt das Land immer wieder über Fördermaßnahmen zur Verfügung, die es nur für die Realisierung der von oben vorgegebenen Förderziele gibt. Finanzielle Eigenanteile bei der Teilnahme an den Förderprogrammen schränken die Möglichkeit zu autonomer kommunaler Politikgestaltung noch weiter ein. Diese Förderpraxis konterkariert die im kommunalen Finanzausgleich festgelegten Berechnungsmethoden zur adäquaten Finanzausstattung und die kommunale Autonomie. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag will derartige Förderinstrumente deshalb zurückfahren und stattdessen die in den kommunalen Finanzausgleich eingehenden Finanzmittel erhöhen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag dringt darauf, dass bei der Übertragung von zusätzlichen Aufgaben an Städte und Gemeinden das in die hessische Verfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip strikt beachtet wird – kurz und knapp: Wer bestellt, soll bezahlen. Dies gilt insbesondere für die mit dem Migrantenzuzug verbundenen Kosten.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für eine Neuverhandlung der Verteilungsregeln der staatlichen Mittel zwischen Bund und Ländern ein. Mittelfristig sollen die Länder und ihre Kommunen als die bürgernahe Ebene mehr finanziellen Spielraum erhalten und die Möglichkeit zu autonomer Gestaltung gestärkt werden. In diesem Zusammenhang wollen wir die höchst verwaltungsaufwendige Grundsteuer und ineffiziente Bagatellsteuern abschaffen.
6.6. Hessenkasse unzureichend
Prinzipiell ist es sinnvoll, Städte und Gemeinden von Schulden zu entlasten. Der mit der Teilnahme an der Hessenkasse verbundene finanzielle Eigenbeitrag der Städte und Gemeinden über verschiedene Mechanismen schränkt jedoch die Möglichkeiten zu autonomer Politik weiter ein. Die mit der Konstruktion der Hessenkasse verbundenen Finanzströme verkomplizieren die Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen des Landes. Dies widerspricht einer transparenten Finanzstruktur. An einer grundsätzlich besseren Finanzausstattung der Städte und Gemeinden führt kein Weg vorbei.
6.7. Abschaffung der Grunderwerbsteuer
In Zeiten, in denen aufgrund sich ändernder wirtschaftlicher Gegebenheiten von Arbeitnehmern Mobilität verlangt wird stellt die Grunderwerbsteuer einen Bremsklotz dar. Wer flexibel ist und berufsbedingt den Wohnort wechselt, wird finanziell bestraft. Dies gilt auch für persönlich bedingte Wohnortwechsel. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert deshalb die schrittweise Absenkung und mittelfristig die Abschaffung der Grunderwerbsteuer. Sie wird darauf hinwirken, dass das Land Hessen sich auf Bundesebene für dieses Ziel einsetzt. Bis zur Abschaffung der Grunderwerbsteuer auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, im Land Hessen ab sofort eine Absenkung des Hebesatzes auf 3 % zu beschließen.
Arbeit und Soziales
7.1. Unsere Überzeugung – soziale Marktwirtschaft
Die Alternative für Deutschland bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft im Sinne Ludwig Erhards. Die soziale Marktwirtschaft ist darauf ausgerichtet, das wirtschaftliche Eigeninteresse des Einzelnen der gesamten Gesellschaft zugutekommen zu lassen. Den Markt schätzen wir als unverzichtbares Instrument für die Verteilung von Ressourcen. Gleichwohl müssen dem Marktwirken dort Schranken gesetzt werden, wo es dem Menschen und der Gemeinschaft schadet. Diese Wirtschaftsordnung ist die Grundlage einer freien, demokratischen Gesellschaft. Sie ist am besten geeignet, Wohlstand zu sichern und sozialen Ausgleich herbeizuführen.
7.2. Vollbeschäftigung – die beste Sozialpolitik
Vollbeschäftigung ist die beste Sozialpolitik. Der Staat muss die Rahmenbedingungen schaffen, die allen Bürgern eine freie Entfaltung ihrer Möglichkeiten und ein selbst bestimmtes Leben ermöglichen, und zwar einschließlich derer, die aus eigener Kraft kein genügendes Auskommen erwirtschaften können. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag steht für die Bewahrung des sozialen Friedens und den Erhalt der Solidargemeinschaft. Wir wollen Eigeninitiativen fördern und stärken, indem wir Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen, wirtschaftlich erfolgreich tätig zu sein. Wir wollen die Menschen unterstützen, die dies zeitweilig oder auf Dauer nicht können. Und wir wollen diejenigen, die sich trotz guter Chancen dem Arbeitsmarkt entziehen, immer wieder motivieren, ihre Haltung zu ändern.
7.3. Sozialleistungen auf Wirksamkeit prüfen
Mit keiner Lobby ist die Politik so eng verbunden wie mit der Wohlfahrtsindustrie. Dadurch wächst die Gefahr, dass aus einer organisierten Hilfe für Menschen in Not eine soziale Hängematte für Betroffene und eine lukrative Einkommensquelle für findige Sozialunternehmer und ihre Mitarbeiter wird. Bundes- und Landesrechnungshöfe weisen immer wieder auf Steuerverschwendung im Sozialsektor hin. Gründe hierfür sind mangelnde Transparenz und Versagen der öffentlichen Verwaltung durch fehlende Wirtschaftlichkeitsberechnungen, pauschale Mittelzuweisungen, Nichtwahrnehmung von Handlungs- und Steuerungspflichten, Verstöße gegen das Haushaltsrecht und fehlende Erfolgskontrolle, z. B. in der Jugendhilfe.
Mit der Asylkrise sind diese Mängel noch größer geworden Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, sämtliche Unternehmen der Wohlfahrtsindustrie regelmäßig und unabhängig zu überprüfen, damit Verschwendungsfälle eingedämmt und ineffiziente Strukturen identifiziert werden können. Insbesondere spendensammelnde Organisationen sowie steuer- bzw. beitragsfinanzierte soziale Einrichtungen privater Träger – z. B. in der Behinderten-, Jugend-, Gesundheits- und Altenhilfe – sollen über ihre Aufgaben, Projekte, deren Finanzierung und die Mittelverwendung öffentlich Rechenschaft ablegen.
7.4. Migration als soziale Frage – sozialen Frieden wiederherstellen
Die unkontrollierte Massenzuwanderung in den Jahren 2015 und 2016 hat den sozialen Frieden in Deutschland schwer beschädigt und zu Spaltungen in der Gesellschaft geführt. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag macht es sich zur Aufgabe, diese Entwicklungen umzukehren.
7.5. Sozialleistungen nur für Bedürftige
Eine verantwortungsvolle Sozialpolitik darf nicht eine Einwanderung in die sozialen Sicherungssysteme befördern oder gar belohnen. Das geschieht aber, wenn Politik und Behörden aufhören, zwischen politisch Verfolgten und Wirtschaftsflüchtlingen zu unterscheiden und jeden Zuwanderer dauerhaft an den sozialstaatlichen Leistungen, vor allem am „Hartz IV“-Einkommen, teilhaben lassen.
Als sozialpolitisch nicht hinnehmbar sieht es die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag an, bestandskräftig ausreisepflichtigen Ausländern die vollen Sozialleistungen zu gewähren, anstatt umgehend ihre Ausreise zu bewirken. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass Ausreisepflichtige ohne Verzug zur freiwilligen Ausreise bewegt und hilfsweise abgeschoben werden. Ausreisepflichtige sollen nur noch Sachleistungen erhalten.
7.6. Prüfung der Struktur des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV) zur Leistungsverbesserung zugunsten behinderter Menschen
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag stellt infrage, ob der LWV in seiner bisherigen Organisationsform in finanzieller und personeller Hinsicht auf Dauer bestmöglich geeignet ist, überörtlich die Leistungen für behinderte Menschen in Hessen zu erbringen. In der künftigen Legislatur soll geprüft werden, ob die Aufgaben eventuell besser von einem neutralen Landesamt erfüllt werden können, anstatt von einem Verband, in dem ein von parteipolitischen Interessen durchwirktes Parlament bestimmt. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag dringt auf eine offene Diskussion über diese Frage – im Interesse der behinderten Menschen wie der kommunalen Finanzen.
7.7. Änderung des Durchführungsgesetzes im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass der LWV nach Einführung des BTHG für behinderte Menschen aller Altersstufen nicht nur maßgeblich zuständiger Träger für die Eingliederungshilfe bleibt. Vielmehr soll er auch im Sinne einer Leistungserbringung aus einer Hand umfassend für alle Eingliederungsleistungen für diese Personengruppe zuständig werden. Damit werden Doppelstrukturen vermieden, die bei dem momentanen Lebensabschnittsmodell unklare Kompetenzen und damit Verwirrung für den Betroffenen hervorgerufen haben.
Die Vorteile einer dezentral ausgerichteten Trägerschaft des LWV für die Eingliederungshilfe liegen darin, dass behinderte Menschen überall in Hessen gleichwertige und personenzentrierte Leistungen erhalten.
7.8. Inklusion mit Augenmaß
Das BTHG ermöglicht Eltern, Schulen per Klage zur Aufnahme ihrer Kinder zu verpflichten. Dieses Recht auf eine inklusive schulische Betreuung ist oft, aber nicht in allen Fällen sinnvoll. Sollte ein schulpflichtiges Kind sehr hohe körperliche Einschränkungen haben, könnte es zwar am normalen Unterricht teilnehmen, dies würde aber bei vielen Schulen kostenaufwendige Umbauten erfordern.
Hier möchte die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag einen Zusatz im Durchführungsgesetz über die Trägerschaft und Umsetzung des BTHG erwirken, sodass nach eingehender Prüfung nur Schüler auf öffentliche Schulen geschickt werden, für welche keine teuren Umbaumaßnahmen getroffen werden müssen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag hält es für sinnvoll, finanzielle Mittel direkt in die persönliche Betreuung und Förderung, statt in Baumaßnahmen zu investieren.
Bei geistigen Einschränkungen verhält es sich noch restriktiver, da an Regelschulen oft nicht einmal „verhaltensauffälligen Schülern“ genug Hilfe und Personal angeboten werden kann.
Wirtschaft
Hessen hat insgesamt eine hocheffiziente Wirtschaft. Dies zeigt sich daran, dass unter allen Bundesländern in Hessen das nach Hamburg und vor Bayern und Baden-Württemberg zweithöchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf erwirtschaftet wird.
Das in Hessen generierte Wirtschaftswachstum bleibt allerdings regelmäßig hinter dem der Nachbarländer Bayern und Baden-Württemberg zurück. Wenn man diese Länder als Maßstab nimmt, könnten der Wohlstand der Bevölkerung und die Finanzkraft der hessischen Landesregierung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben größer sein.
Als mittelgroßes Flächenland verfügt Hessen über eine differenzierte Wirtschaftsentwicklung: boomende Ballungszentren wie insbesondere das Rhein-Main-Gebiet und im Gegensatz dazu strukturschwache und sich entvölkernde Gebiete vor allem in Mittel- und Nordhessen, aber auch im Odenwald. Die Wirtschaftspolitik muss beiden Entwicklungen gerecht werden.
8.1. Soziale Marktwirtschaft
Anknüpfend an unsere Vorstellung von der Rolle des Staates plädiert die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag im Bereich der Wirtschaft für eine Ordnungsethik auf der Grundlage der sozialen Marktwirtschaft. Ludwig Erhard setzte sie nach dem Zweiten Weltkrieg wirtschaftspolitisch um und ermöglichte unter dem Slogan „Wohlstand für alle“ das Wirtschaftswunder. Zentrale Prinzipien für eine florierende Wirtschaft sind Eigentum, ein verlässlicher Rechtsrahmen und freie Preisbildung. Der Schutz des Privateigentums ist dabei genauso unentbehrlich wie offene Märkte, Vertragsfreiheit und ein funktionierender Wettbewerb mit entsprechender Wettbewerbs- und Monopolkontrolle.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag missbilligt, dass ausgerechnet von Frankfurt aus durch die Europäische Zentralbank (EZB) der Gedanke der Eigenverantwortlichkeit für wirtschaftliches Handeln missachtet und die freie Preisbildung unserer derzeitigen Währung unterbunden wird. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag wird sich im Rahmen der Möglichkeiten der hessischen Politik für die Rückkehr zu einer dem Grundgesetz und den Europäischen Verträgen konformen Währungspolitik der EZB einsetzen.
8.2. Freier Wettbewerb
Zur Erzielung optimaler wirtschaftlicher Ergebnisse sieht die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag einen funktionierenden Wettbewerb als unverzichtbar an. Nur so können marktbeherrschende Stellungen und damit auch deren Missbrauch systeminhärent verhindert werden. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag wird deshalb auf eine aufgabenadäquate Ausstattung der Landeskartellbehörde achten und sie auffordern, das notwendige Instrumentarium für eine wirksame Wettbewerbskontrolle zu entwickeln.
Von Relevanz für einen fairen Wettbewerb auf den Märkten ist auch die wirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand. Die hessische Gemeindeordnung setzt den Städten und Gemeinden hier enge Grenzen. Diese Grenzen werden durch ausgelagerte kommunale Wohnungsgesellschaften, Tourismusförderung, Großküchen und diverse andere wirtschaftliche Aktivitäten von Gebietskörperschaften überschritten. Das Subsidiaritätsprinzip und der Wettbewerbsgedanke werden damit zulasten der Steuerzahler verletzt. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag wird sich dafür einsetzen, dass die Regelungen der HGO zur Begrenzung staatlicher Wirtschaftstätigkeit strikt eingehalten werden.
8.3. Bürokratie abbauen
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag will ein investitions- und innovationsförderndes wirtschaftliches Umfeld. Wir wollen auf breiter Front deregulieren und Bürokratie abbauen. Rund 90.000 Vorschriften und Gesetze verursachen in Deutschland ca. 45 Mrd. Euro Kosten pro Jahr. Dies belastet insbesondere kleine sowie mittelständische Unternehmen und begünstigt Unternehmenskonzentrationen. Verwaltungsvorschriften und Gesetze müssen hinsichtlich Sinnhaftigkeit, Kosten und Nutzen auf den Prüfstand gestellt und ggf. ersatzlos abgeschafft werden. Kleinere Betriebe müssen von Berichtspflichten, statistischen Auskunftsvorschriften und einengenden arbeitsrechtlichen Vorschriften entlastet werden. Ein Beispiel für ausufernde Regulierung betrifft einen für Hessen wichtigen Wirtschaftszweig: die Bankenbranche. Sie gehört zu den am stärksten regulierten Branchen überhaupt. Obwohl die Ergebnisse der vielen einzuhaltenden Regeln nicht zufriedenstellend sind, verursacht das von Europäischer Zentralbank, Bundesbank, deutscher und europäischer Bankenaufsicht erzeugte Regulierungswirrwarr bei den hier ansässigen Banken hohe fortlaufende Kosten. Eine unerwünschte Folge der als „Verbraucherschutz“ gedachten umfänglichen – auch den meisten Bankmitarbeitern unverständlichen – kleingedruckten „Bedingungen“ bei Konteneröffnungen oder Wertpapierkäufen ist die geringe Bereitschaft und Fähigkeit der Deutschen, effiziente Altersvorsorge zu treffen. Neben der Überprüfung der Regulierungsvorschriften will sich die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag dafür einsetzen, dass die Bankenaufsicht bei einer Behörde zentralisiert wird und die Banken nur einen Ansprechpartner haben.
8.4. Technologiestandort
Mit der differenzierten Hochschullandschaft und einer Vielzahl technologieorientierter Unternehmen aus verschiedenen Branchen hat Hessen gute Chancen, sich als Technologiestandort weiterzuentwickeln. Voraussetzung ist, dass das Land eine zeitgemäße Infrastruktur bereitstellt und eine kluge Forschungsförderung betreibt.
Untersuchungen zeigen, dass Hessens Wirtschaft hinsichtlich der Innovationsfähigkeit Verbesserungsbedarf hat.
Bei den Innovationskriterien Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, MINT-Arbeitsplätze, technologieorientierte Neugründungen, Breitbandinternet sowie Patentanmeldungen liegt Hessen bundesweit meist nur im Mittelfeld. Auch die Landesregierung muss über die Bereitstellung von Infrastruktur und Forschungsförderung ihren Anteil zur Verbesserung der Situation beitragen.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag will das derzeitige, vom Land finanzierte Förderinstrumentarium auf Zweckmäßigkeit überprüfen und gegebenenfalls auslaufen lassen. Neben Landesmitteln betreut das Land die Vergabe von EU-Fördergeldern, die nur für von der EU vorgegebene und eher ideologisch motivierte Förderziele verfügbar sind. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag will sich dafür einsetzen, dass die Vergabe von Fördergeldern durch politikunabhängige Gremien erfolgt, die sich vorwiegend an wissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien ausrichten. Ein weiteres Kriterium bei der Vergabe von Fördergeldern soll die Entwicklung in strukturschwachen Gebieten sein.
8.5. Wirtschaftsstandort Hessen im Globalisierungsprozess
Eine wirtschaftliche Integration zwischen Südhessen sowie Nord- und Osthessen ist dringend notwendig. Die Verkehrsströme von Nord- und Osthessen in das Rhein-Main Gebiet können reduziert werden, bei einer gleichzeitigen Steigerung der Lebensqualität für die nord- und osthessischen Bürger. Voraussetzungen sind mehr Direktinvestitionen von in- und ausländischen Unternehmen sowie wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen in Nordhessen und Osthessen.
Wir fordern einen stärkeren Ausbau der Infrastruktur sowie die Unterstützung beim Aufbau von dezentralen Kompetenzzentren in Nord- und Osthessen, insbesondere in den Bereichen der Informationstechnik sowie der Biotechnologie.
8.6. Mittelstand
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, Mittelstand und Existenzgründer stärker zu fördern. Zum Mittelstand gehören die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Erfindungsreichtum, Mut und Ausdauer Arbeitsplätze schaffen und so dazu beitragen, den Wohlstand in unserem Land zu sichern.
Die Mittelstandsorganisationen finden kaum noch Gehör und viele mittelständische Unternehmen können es sich im Unterschied zu internationalen Konzernen nicht leisten, Lobbyisten zu beschäftigen. Lobbyismus bekämpft man am besten durch Reduzierung der staatlichen Regulierungs- und Subventionswut, denn wo niemand reguliert, braucht niemand „Einfluss“ zu nehmen. Diesem Ungleichgewicht entgegenzutreten und dem Mittelstand eine „starke“ Stimme zu geben, dafür steht die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag.
Mit der ständigen negativen Nivellierung von Bildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen – wie beispielsweise der Abschaffung des Diploms – verlieren die deutsche Berufsbildung und die Produktqualität ihren guten Ruf in der Welt. Das gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, dass Anträge an die Behörden zeitnah innerhalb festgelegter Fristen entschieden werden müssen. Jede Firma braucht Planungssicherheit, ansonsten werden Investitionen ausbleiben. Hierfür müssen leicht verständliche Vorschriften geschaffen werden, die keine unnötigen Barrieren beinhalten und die Bürokratielast innerhalb der Unternehmen selbst verringern. Diese Vorschriften müssen für die Unternehmen Bestand haben. Insbesondere für Investitionen müssen die erforderlichen politischen Entscheidungen schnell und unbürokratisch getroffen werden.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, die Zwangsmitgliedschaft in den Handwerkskammern und in der Industrie- und Handelskammer abzuschaffen. Handwerks- und Gewerbebetriebe sollen sich freiwillig einer Kammer als Interessenvertretung anschließen können, wenn sie dies wünschen. Bis dies erreicht ist, setzt sich die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag dafür ein, dass die Landesregierung als Rechtsaufsicht der hessischen Industrie- und Handelskammern darauf hinwirkt, für Neugründungen in den ersten fünf Jahren der Geschäftstätigkeit und Kleinunternehmer über die im IHK-Gesetz genannten Grenzen eine Beitragsfreiheit zu etablieren.
8.7. Außenhandel und Handelsabkommen
Die deutsche Industrie und die hessische insbesondere stellen Produkte her, die weltweit Absatzchancen haben und gefragt sind. Deshalb ist für Deutschland ein weltweit möglichst freier Handel Grundlage des wirtschaftlichen Erfolgs und des hiesigen Wohlstands. Mit den von ca. 170 Staaten akzeptierten liberalen Handelsregeln der Welthandelsorganisation (WTO) gibt es eine breit akzeptierte Grundlage für den internationalen Handel. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieses Standards im Konsens mit allen WTO-Vertragspartnern ein.
Die vom Land Hessen bereitgestellten Exportförderinstrumente wollen wir überprüfen.
Verkehr, Straßenbau und Mobilität
9.1. STRASSENVERKEHR
9.1.1. Verkehrsfluss muss verbessert werden
Der Verkehrsfluss auf den Straßen muss verbessert werden. Sowohl in den Ballungsgebieten als auch in kleineren und mittleren Städten kommt es zu zahlreichen Staus. Fehlende Umgehungsstraßen, fehlende Kreisellösungen, willkürliche Sperrungen und Einschränkungen, z. B. durch Dauerbaustellen, sinnlose Vorfahrtsregeln, zu viele Straßenverkehrsampeln und 30er-Zonen an Hauptstraßen behindern den Verkehrsfluss. Wir fordern deshalb
- einen verstärkten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur durch Umgehungsstraßen.
- einen verstärkten Einsatz von Kreisellösungen bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen.
- eine deutliche Verkürzung von Reparatur- und Sanierungszeiten bei Dauerbaustellen.
- die Anpassung von Verkehrsregelungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses, beispielsweise die teilweise Aufhebung von Tempo-30-Zonen oder die Einführung des grünen Pfeils bei Rechtsabbiegern.
9.1.2. SANIERUNGSSTAU AUF AUTOBAHNEN UND LANDSTRASSEN BEENDEN
9.1.2.1. Sanierungs- und Ausbaustau auf Bundesfernstraßen beenden
Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesregierung bei den durch Hessen verlaufenden Bundesfernstraßen verstärkt darauf einwirken soll, in Abstimmung mit HessenMobil Sanierungs-, Erhaltungs- und Neubauprojekte in den Bundesverkehrswegeplan zu bringen. Brücken- und Fahrbahn-Erhaltungsmaßnahmen sollen in einer möglichst kurzen Zeit abgearbeitet werden, Dauerbaustellen durch den verstärkten Einsatz von Nacht- und Wochenendarbeit vermieden werden.
9.1.2.2. Sanierungs- und Ausbaustau auf Landesstraßen beenden
Für die Sanierung, Erhaltung und den Neubau hessischer Landesstraßen wird in Abstimmung mit HessenMobil ein Sonderprogramm in Höhe von 200 Millionen Euro aufgelegt.
9.1.2.3. Sanierungs- und Ausbaustau auf Kreis- und Gemeindestraßen beenden
Für die Sanierung, Erhaltung und den Neubau hessischer Kreisstraßen wird in Abstimmung mit HessenMobil und den hessischen Landkreisen sowie kreisfreien Städten ein Zuschuss-Sonderprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt, für welches die Kreise und Kommunen beim Land projektweise Fördermittel in Höhe von bis zu 50 % der Baukosten der jeweiligen Maßnahme beantragen können.
9.1.3. Die PKW-Maut ist unnötig
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag lehnt die PKW-Maut ab. Wir wollen die weitere Belastung der Autofahrer in Deutschland durch Autobahngebühren verhindern. Durch die Mineralölsteuer, PKW-Steuer und die MwSt. auf Kraftstoffe stehen bundesweit genügend Mittel für die Sanierung deutscher Autobahnen zur Verfügung. Zur weiteren Durchsetzung in der Sache sollte die hessische Landesregierung sich im Bund für die Ablehnung der PKW-Maut einsetzen.
9.1.4. Wir lehnen LKW-Gigaliner ab
Wir verfolgen das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Daher lehnt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag LKW-Gigaliner auf deutschen Straßen ab. Auch wollen wir keine weitere Belastung deutscher Autobahnen durch noch längere LKW. Die hessische Landesregierung muss sich für ein Verbot von LKW-Gigalinern auf deutschen Straßen einsetzen.
9.2. BAHNVERKEHR
9.2.1. ÖPNV
Wir fordern, den ÖPNV in Hessen weiter zu stärken und zu einer möglichst attraktiven Alternative zum PKW auszubauen. Grundlage ist, dass z. B. Unterhaltungsrückstände im Schienennetz aufgearbeitet werden.
Zudem fordern wir eine gemeinsame Anstrengung von Land und Kommunen, die Bahnhöfe und ihre Umgebung wieder aufzuwerten. Wir befürworten grundsätzlich Subventionen zum Neubau, zur Steigerung bestehender Attraktivität und zur Finanzierung von Betriebskostenverlusten. Die einzusetzenden Subventionen und Fördermittel müssen sich jedoch klar am Nutzen-Kosten-Faktor orientieren, welcher bei 1,5 oder höher liegen soll.
9.2.2. Güterverkehr
Wir fordern eine Neubaustrecke für den Güterverkehr z. B. in Form einer großen Tunnellösung (Westerwald-TaunusTunnel), um das Mittelrheintal oder auch Ausweichstrecken in Frankfurt und Hanau zu entlasten. Die Landesregierung soll darauf hinwirken, die Vorplanung dieses Projekts dringlich voranzutreiben mit dem Ziel, es möglichst schnell in den Bundesverkehrswegeplan zu bringen.
9.3. UMWELTBELASTUNGEN
Es ist Aufgabe des Landes, mit vertretbarem Aufwand für geringe Umweltbelastung zu sorgen. Hierzu gehört auch im besonderen Maß der Schutz vor Lärm in allen seinen Verursachungsformen (Straßen-, Schienen- und Fluglärm).
9.3.1. Lärmbelastung im Straßen- und Schienenverkehr reduzieren
Wir fordern mehr Lärmschutzmaßnahmen im Straßen- und Schienenverkehr. Im oberen Mittelrheintal verkehren z. B. jeden Tag auf beiden Seiten des Rheins 400 bis 600 Züge. Hier soll die Landesregierung auf die Bahn AG einwirken, durch bauliche und technische Maßnahmen die Lärmbelastung weiter und beschleunigt zu reduzieren. Wir sind angesichts des steigenden Güterverkehrsbedarfs für eine zügige Prüfung und den Bau von Entlastungsstrecken.
9.3.2. Umweltzonen sind weitgehend nutzlos
Die Umweltzonen in größeren Städten haben nicht zu einer nennenswerten Minderung der Schadstoffbelastung beigetragen. Wir sind für die Abschaffung der Umweltzonen. Weiterhin lehnen wir Fahrverbote für Diesel-PKW in Innenstädten ab, da die NO2-Belastung in den letzten 25 Jahren trotz gestiegenem Fahrzeugbestand um fast 60 % abgenommen hat. Beim Feinstaub sind etwa 17 % der Gesamtbelastung vom Straßenverkehr verursacht, von denen 14 % nicht vermeidbar sind (Aufwirbelungen, Reifen- und Bremsenabrieb). Die Kommunen sind aufgefordert, die fehlerhafte Aufstellung von Messgeräten zu korrigieren (Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa).
9.3.3. Flughafen Frankfurt als Standortfaktor unter Berücksichtigung des Lärmschutzes
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag sieht die überregionale Bedeutung des Flughafens Frankfurt für ganz Hessen. Der Flughafen stellt einen wesentlichen Bestandteil der hessischen Wirtschaftsinfrastruktur dar. Seiner Anpassung an die wirtschaftlichen Notwendigkeiten ist so Rechnung zu tragen, dass sowohl Arbeitsplätze gesichert werden als auch das Wohl der Anwohner unter ausreichender Berücksichtigung des Lärmschutzes beachtet wird.
Energie
Elektrische Energie und Energieträger, die immer verfügbar sind sowie kostengünstig und umweltschonend bereitgestellt werden können, sind Grundlage einer modernen Industriegesellschaft. Für die dazu nötigen Randbedingungen muss im Rahmen der Marktwirtschaft der Staat sorgen.
10.1. Kein Grund für Alarmismus beim Klimawandel
Die Aussagen des Weltklimarats (der IPCC ist ein politisches Gremium), dass Klimaänderungen vorwiegend menschengemacht sind, sind wissenschaftlich nicht gesichert. Sie basieren allein auf Rechenmodellen, die weder das vergangene noch das aktuelle Klima korrekt beschreiben. Schon vor der Industrialisierung gab es Warm- und Kaltperioden, die sich nicht durch die zugehörige CO2-Konzentration der Luft erklären lassen. Auch die behauptete Häufung von Extremwettern wird durch meteorologische Daten nicht bestätigt. Der CO2-Gehalt der Erdatmosphäre ist nur einer von vielen Faktoren des ständigen Klimawandels. Eine auf der Vermutung des menschengemachten Klimawandels aufbauende Politik durch die herrschenden Parteien führte in der Bundesrepublik Deutschland zu einer preistreibenden Energiepolitik. Wir fordern eine ideologiefreie und sachorientierte Diskussionskultur zur Klima- und Energiepolitik.
10.2. Klimaschutzplan 2050 ist ein Luftschloss
Der Klimaschutzplan 2050, mit der einhergehenden Dekarbonisierung (d. h. weitgehender Verzicht auf die Verbrennung von fossilen Energieträgern wie Öl, Kohle und Gas, die CO2 freisetzen), ist die deutsche Umsetzung des Paris-Abkommens von 2015. Deutschland hat nur 0,1 % Anteil an dem CO2, das vom Menschen und der Natur in die Luft abgegeben wird. Die Dekarbonisierung Deutschlands würde wenige tausendstel Grad geringere Erdtemperatur bedeuten. Der Klimaschutzplan 2050 ist daher ein aussichtsloses Unterfangen, das Klima auf der Erde nennenswert beeinflussen zu wollen, das aber gigantische Summen verschlingt.
Fossile Energieträger im Bereich Mobilität und Wärme weitgehend durch „Ökostrom“ ersetzen zu wollen (Dekarbonisierung durch Sektorkopplung), wird nicht nur an den Kosten scheitern, sondern auch an dem dann notwendigen mehr als 10-fachen Ausbau von Onshore-Windenergie-Anlagen.
10.3. Rückkehr zur Marktwirtschaft nötig
Der Staat hat sich darauf zu beschränken, den Wettbewerb auf dem Markt für Strom zu schützen und den Rahmen für eine ressourcenschonende Energiewirtschaft vorzugeben.
Planwirtschaft, wie sie heute durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) betrieben wird, hat noch nie funktioniert. Zur Marktwirtschaft gehört weder die garantierte Abnahme eines Produkts (Vorrangeinspeisung) noch die Festsetzung des Preises für einen Teil der Marktteilnehmer. Die unbeabsichtigten Effekte dieser Planwirtschaft führen zu immer neuen EEG-Überarbeitungen.
Der Staat kann in allen Bereichen der Energieversorgung Forschung und Entwicklung unterstützen, aber er darf nicht die Stromerzeugung dauerhaft subventionieren. Eine Subventionierung über den Strompreis ist zu unterlassen. Subventionen sind allenfalls zeitlich begrenzt zum Anschub einer neuen Technologie denkbar.
Für die Rückkehr zur Marktwirtschaft müssen das EEG sowie die Gesetze und Verordnungen im Wärmebereich, z. B. EnEV (Energieeinsparverordnung) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), abgeschafft werden. Sinnvolle Investitionen werden auch ohne Vorschriften getätigt.
10.4. Strompreise steigen immer weiter
Günstige Strompreise sind nicht nur für den Privatverbraucher, sondern auch für Gewerbetreibende und eine konkurrenzfähige Industrie von großer Bedeutung. Der mit dieser Energiewendepolitik produzierte sogenannte „Ökostrom“ hatte im Jahr 2015 einen Marktwert von 3,3 Mrd. Euro. Durch die Subventionen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) kostete dieser Ökostrom die Verbraucher lt. Bundeswirtschaftsministerium 27,5 Mrd. Euro jährlich. Diese Subventionen belasten jeden Vierpersonenhaushalt bis 2025 mit 25.000 Euro. Damit findet eine Umverteilung von unten nach oben statt. Die volkswirtschaftlichen Mehrkosten der geplanten Energiewende allein im Strombereich werden bis 2050 zusammen mehrere Billionen Euro betragen, sollte sie denn bis zur vollständigen Dekarbonisierung fortgesetzt werden. Die Strompreise werden in Deutschland mit dem weiteren Zubau von Windenergie- und Solaranlagen weiter steigen.
10.5. Konventionelle Kraftwerke sind nicht ersetzbar
Um die zunehmende Volatilität (Schwankung) von Wind- und Sonnenstrom zu bewältigen, sind entweder große Stromspeicher oder konventionelle Kraftwerke nötig, die Strom liefern, wenn weder Wind weht noch die Sonne scheint. Speicher in der notwendigen Größe sind technisch nicht verfügbar, es wird sie auch in absehbarer Zukunft nicht geben. Es bleibt also nur, konventionelle Kraftwerke vorzuhalten, die im Notfall den gesamten Strom für Deutschland liefern können. Weiterhin würden durch die Stilllegung von konventionellen Kraftwerken Schwungmassen (Kurzzeitspeicher) aus dem Netz entfernt, was die Gefahr von Blackouts (großflächiger, anhaltender Stromausfall) gefährlich erhöht.
10.6. Industrie und Gewerbe brauchen eine sichere, kostengünstige Stromversorgung
Die energieintensiven Industrien nehmen eine Schlüsselposition ein, da sie die Stoffe für hochentwickelte Produkte liefern. Energieintensive Produktionsstätten bekommen auch in Hessen keinen günstigen und sicheren Strom.
Solche Unternehmen betreiben daher zum Teil ihre eigenen Kraftwerke. Eigene Kraftwerke auch deshalb, um die Unterbrechungsdauer bei Stromausfall zu minimieren. Bei hohem Kostendruck wandert diese Industrie ins Ausland ab.
10.7. UMSTEUERN IN DER ENERGIEPOLITIK DRINGEND GEBOTEN
10.7.1. Hessen ist kein Ökostromland
Das erforderliche Windangebot ist bei der überwiegenden Anzahl der Standorte in Hessen zu gering. Der massenhafte Zubau von Windenergieanlagen ist daher ohne erhebliche Subventionen nicht kostendeckend. Auch ist im Vergleich zu den Mittelmeerländern der Nutzungsgrad für die Stromproduktion über Photovoltaik niedrig.
10.7.2. Vorrangflächen für Windenergie
Nach dem Koalitionsvertrag sind 2 % der Fläche Hessens für Windenergieanlagen vorgesehen, die 28 TWh/a liefern sollen. Diese 2 % entsprechen einer Fläche von 422 km². Mit einer solchen Fläche kann die Stilllegung eines Kraftwerksblocks von Biblis (1,3 GW) nicht kompensiert werden. Das Großkraftwerk Mannheim (Kohle) benötigt für 2,1 GW installierte Leistung (ca. 16 TWh/a) lediglich 0,25 km² Fläche, inkl. Kohlehalde. Dieses Beispiel verdeutlicht den fast 1.000-fachen Flächenverbrauch für Windenergie mit der Folge der Landschaftszerstörung und allen anderen bekannten, oft dargestellten Nachteilen.
Die Landesregierung bleibt weiterhin die Antwort schuldig, woher der Strom in Hessen kommen soll, wenn kein Wind weht. Für die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag steht fest: Die technisch notwendigen konventionellen Kraftwerke müssen erhalten bleiben.
10.7.3. Der Unsinn mit „Klimaneutralität“
Auch Hessen will die Energieversorgung bis 2050 mit 90 bis 100 % aus „erneuerbaren“ Energien erreichen. Dazu wäre nach Einsparungen der große Rest für die Sektoren Mobilität und Wärme über eine erheblich erhöhte Stromproduktion zu ersetzen. Auch hier fehlt ein realistisches Konzept, wie dies umgesetzt werden könnte.
Die Mittel für die auf kommunaler Ebene eingerichteten Stellen für eine „klimaneutrale Stadt“ gehören abgeschafft und müssen sinnvoll verwendet werden.
10.7.4. Energiesparziele reines Wunschdenken
Die Landesregierung geht von unrealistischen Einsparungen aus. So ist lediglich 5 % Strom im Zeitbereich 2000 bis 2015 eingespart worden. Während durch Sanierungen Heizenergie eingespart wurde, wird diese Einsparung z. T. wieder durch mehr und größere Wohnungen kompensiert. Ähnlich ist es im Verkehr. Hier werden die Effizienzgewinne durch mehr Verkehr zunichtegemacht. Die hochgesteckten Einsparungsziele sind reines Wunschdenken.
Energieeinsparung ist grundsätzlich sinnvoll. Dies muss durch technologische Entwicklung und Nutzerverhalten aber ohne bevormundende Gesetze und Verordnungen passieren.
10.7.5. Smart Grid und Smart Meter
Die wetterabhängige Stromproduktion durch Wind und Sonne führt zu steigenden Problemen bei der Befriedigung der Stromnachfrage. Nun sollen „Intelligente Lösungen“ das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage ermöglichen. Das sogenannte „Smart Grid“ (Digitalisierung des Stromnetzes) wird aber die Volatilitätsprobleme im Stromversorgungssystem nicht lösen, sodass kein Grund für die Einführung sogenannter „Smart Meter“ (intelligente Stromzähler) besteht.
10.7.6. Hessen braucht eine andere Energiepolitik
Aus all den aufgeführten Aspekten wird deutlich, dass Hessen eine andere Energiepolitik braucht.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher:
- Die Landesregierung soll, im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat und über andere Kanäle, die Bundesregierung zum Umsteuern in der Energiewendepolitik bewegen.
- Forschung im Bereich der Energieversorgung muss technologieoffen unterstützt werden.
Solange das EEG noch besteht,
- soll der Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung mindestens das 10-fache der Gesamthöhe betragen (10-H-Regel).
- sollen keine Windenergieanlagen in Wäldern, Naturparks und Naturschutzgebieten genehmigt werden.
- sollen keine Genehmigungen von Windenergieanlagen gegen den Mehrheitswillen der betroffenen Bürger vorgenommen werden.
- darf es keine Genehmigungen von Windenergieanlagen in Wäldern nach § 35 BauGB (Baugesetzbuch, privilegierte Bauvorhaben) geben.
10.8. Elektroantrieb ist kein Ersatz für Verbrennungsmotoren
Derzeit ist der Elektroantrieb mit Batterie nur für Nischenanwendungen geeignet. Ersatz für die Verbrennungsmotoren ist er noch lange nicht. Zu viele ungelöste Probleme stehen der konsequenten Einführung der Elektromobilität im Weg (Reichweite, Ladedauer, Ladestellennetz, völlige Neuordnung der Netzinfrastruktur, 200 GW an gesicherter Erzeugerleistung, Ausfall der Mineralölsteuer, Verlust einiger Hunderttausend Arbeitsplätze, erweitertes Netzspeicherproblem, Toxizität von Lithium u. a.). Folgerichtig darf auch hier keine ideologisch begründete Präferenz für eine Antriebsart vorgenommen werden.
Wer Fahrzeuge mit Elektroantrieb nutzen möchte (Privatperson oder öffentlicher Betreiber), kann dies tun. Der Staat kann nicht für die Bereitstellung der dafür notwendigen flächendeckenden Infrastruktur einspringen. Das heutige Tankstellennetz wurde auch nie öffentlich gefördert, sondern über den Benzinpreis finanziert. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt natürlich umweltfreundliche Antriebssysteme. Hieraus kann auch ein Konzept für den Nahverkehr in Städten (z. B. elektrische Linienbusse) entwickelt werden.
Es muss eine technologieoffene Zukunft der Antriebssysteme im Mobilitätssektor beibehalten werden. Eine einseitige, staatlich vorgeschriebene Zukunftslösung, wie batteriebetriebene Elektromobilität, ist falsch. Entsprechend ist eine erneute Subventionslawine abzulehnen.
Der Verbrennungsmotor als Antriebskonzept ist noch auf lange Zeit unverzichtbar und kann weiterentwickelt werden. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge würde Pendler und Handwerker empfindlich treffen. Mit der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag bleibt der Verbrennungsmotor.
Planen, Wohnen
Wohnen ist ein soziales Grundbedürfnis, Wohnraum somit ein soziales Gut. Mit diesem Wissen ist das Thema Wohnen sensibler zu behandeln als andere wirtschaftliche Güter. In Deutschland gibt es mehr als genug Wohnungen. Leider ist deren räumliche Verteilung nicht identisch mit den Wünschen der Bevölkerung, präferiert an bestimmten Orten zu wohnen. Hierdurch entsteht in den bevorzugten Städten und Regionen eine Übernachfrage. Ziel der Politik muss es daher sein, einerseits die Bevölkerung zum Verbleib in den weniger attraktiven Gegenden zu motivieren und andererseits Wohnraum in den präferierten Räumen zu schaffen.
11.1. SITUATION: STAATSVERSAGEN AUF ALLEN EBENEN
Der große Fehler der Politik besteht darin, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum falsch zu setzen bzw. als Staat zu versuchen, selbst Wohnraum zu schaffen. Dieses Staatsversagen hat verschiedene Ausprägungen.
11.1.1. Bürokratie hemmt
Von staatlicher Seite wird in den Gegenden mit Übernachfragen nach Wohnraum zu wenig Bauland zur Verfügung gestellt. Die Schaffung von Baurecht dauert zu lange. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag erwartet, dass eine bedarfskonforme, vorausschauende Ausweisung von Bauland erfolgt.
Die bürokratischen Prozesse seitens der Verwaltungen der Kommunen dauern zu lange. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag erwartet die Rückführung der Anzahl der Vorschriften auf das Maß Anfang der 1990er Jahre. Es sind umsetzbare Ideen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren nötig. Die Harmonisierung der Länderbauordnungen zu einer Bauordnung des Bundes wäre von großem Vorteil.
11.1.2. Wohnraum wird unnötig teuer
Staatliche Vorgaben zur Energetik und zum Brandschutz sowie die Forderung nach Sozialwohnungen treiben die Preise für Wohnungsbau unnötig in die Höhe. Damit steigen nicht nur die Baukosten, sondern auch die Mieten ins Unerschwingliche. Für die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ist es daher wichtig, dass unnötige Vorgaben – auch zur Energieeinsparung – abgeschafft werden. Der vorbeugende Brandschutz ist auf unverzichtbare, vernünftige Maßnahmen zu reduzieren.
Die Politik belastet das Gut „Wohnen“ mit überbordenden Nebenkosten in Form von Grunderwerb- und Grundsteuern. Daher fordert die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag die Abschaffung der Grunderwerbsteuer auf Wohnungsbauten und -grundstücke. Durch Senkung des Grundsteuerhebesatzes auf den Stand von 2010 können die Kommunen den Wohnungsbau unterstützen und die Mietkosten dämpfen.
Leider versucht die Politik mit Einsatz von Steuergeldern regulierend in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Hierzu werden Förderprogramme für den Bau von Wohnraum aufgelegt. Insbesondere der „soziale“ Wohnungsbau ist dabei ein Fass ohne Boden, da er entweder Wohnungen eines frei finanzierten Bauvorhabens verteuert oder bei staatlichen Vorhaben die Hälfte der Kosten vom Steuerzahler zu tragen sind.
Neben den erwähnten Eingriffen nimmt sich die Politik das Recht heraus, Marktpreise zu deckeln. Die Einführung der Mietpreisbremse hat jedoch nachweislich nicht zu niedrigeren, sondern eher zu höheren Mieten geführt.
Das deutsche Mietrecht unterläuft die Eigentumsrechte der Vermieter. Diese können sich kaum noch gegen Mietnomaden, Unruhestifter, Störer und Mietrückstände wehren. Das muss ein Ende haben. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag sieht in der Wiederherstellung eines ausgewogenen Mietrechts einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung des Neubaus.
11.2. Marktwirtschaft muss die Grundlage sein
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ist der sozialen Marktwirtschaft verpflichtet. Daher geht Privat vor Staat. Die Marktteilnehmer wissen besser, was der Markt benötigt und wie dies kosteneffizient bereitgestellt werden kann. Der Staat hat den Rahmen zu setzen und sich ansonsten zurückzuhalten.
11.3. Für spezielle Gruppen sind spezielle Lösungen nötig
Neben diesen allgemeinen Forderungen empfiehlt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag für spezielle Gruppen spezielle Lösungen. So ist Wohngeld für Geringverdiener ein wirksames Mittel und dem Prinzip des sozialen Wohnungsbaus vorzuziehen. Über Belegungsrechte der Kommunen können Problemgruppen bedient werden, die trotz Wohngelds keine Wohnung finden.
Bei der Bildung von Wohnungseigentum ist das Erbbaurecht, insbesondere für junge Familien, aus Sicht der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag eine sinnvolle Möglichkeit. Auch kann genossenschaftliches Bauen für die Schaffung von Wohnungseigentum für breite Schichten der Bevölkerung eine vernünftige Alternative sein.
11.4. Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die teilweise Streichung des § 11 im Kommunalabgabengesetz, wonach Gemeinden und Landkreise zur Deckung ihres Aufwands für den Umbau und Ausbau von öffentlichen Straßen und Plätzen Beiträge erheben sollen.
Es obliegt den Gemeinden und Landkreisen, nachhaltige Konzepte zum Straßenbaumanagement zu entwickeln.
Orts- und Gemeindestraßen dienen der allgemeinen, öffentlichen Nutzung. Ihre Unterhaltung und Sanierung kann nicht willkürlich einzelnen, zufällig angrenzenden Grundstückseigentümern aufgebürdet werden. Diese Kernaufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge haben die Gemeinden aus ihren allgemeinen Deckungsmitteln (Steuern und Zuweisungen nach Finanzausgleich) mit oberster Priorität selbst zu erbringen.
Ländlicher Raum
Im Rahmen der Wertschätzung der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag für unsere Kultur, die wesentlich durch die Traditionen und Lebensarten im ländlichen Raum geprägt ist, gilt es diese Strukturen gegen den zu beobachtenden Trend wieder zu stärken und zu erhalten. Die Attraktivität der Städte und der Umgebung der Metropolen durch Lebensart (Individualisierung der Lebensstile) und Arbeitsplätze führt zu einer Reihe von Effekten, denen entgegengewirkt werden muss. Der ländliche Raum versorgt die Gesellschaft mit Rohstoffen, Naturgütern, Trinkwasser und Holz, aber vor allem mit regionalen Lebensmitteln. Die Naherholungsgebiete wissen die Städter zu schätzen. Daher muss auch die städtische Bevölkerung ein Interesse daran haben, den ländlichen Raum funktionsfähig zu erhalten.
Der Förderbedarf im ländlichen Raum ist vielfältig. Das Leitbild im Grundgesetz der „Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen“ bedeutet dauerhafte Unterstützung für erhaltenswerte Strukturen. Die Höhe der Fördermittel von EU, Bund und Land wurden in der Vergangenheit der Bedeutung dieser staatlichen Aufgabe nicht gerecht. Verglichen mit dem Landeshaushalt oder mit den kurzfristig bereitgestellten Mitteln für andere Aufgaben (vor allem die Migration) ist der Umfang der Förderung nicht angemessen.
12.1. Gute digitale Infrastruktur auch im ländlichen Raum
Eine leistungsfähige und flächendeckende digitale Infrastruktur ist heute eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung vorhandener Betriebe und die Neuansiedlung. Ein bedarfsgerechter Breitbandanschluss ist heute so wichtig wie früher der Anschluss ans Stromnetz. Es ist kurzfristig ein Konzept zu entwickeln, wie die vollständige Breitbandversorgung Hessens innerhalb von drei Jahren zu erreichen ist.
12.2. Arbeitsplätze sind die Existenzgrundlage
Mit einer verbesserten Straßeninfrastruktur werden neue Gewerbegebiete attraktiver. Dies kann sinnvoll mit dem Ausbau von Umgehungsstraßen ergänzt werden. Planungszeiten von mehr als zehn Jahren sind inakzeptabel. Für die Ansiedlung von Unternehmen im ländlichen Bereich muss geprüft werden, ob gesetzliche oder bürokratische Regelungen vereinfacht werden oder entfallen können. Lange Klagewege bei überlasteten Gerichten lähmen Projekte. Auch Handwerksbetriebe leiden unter bürokratischen Vorgaben.
IT- und Beratungsunternehmen stellen außer einem Breitbandnetzzugang wenige sonstige Anforderungen und könnten die geringen Miet- oder Gebäudepreise auf dem Land nutzen. Fremdenverkehr ist ein wichtiges Feld, das kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Mehr Arbeitsplätze reduzieren die Pendlerzahlen und mindern so die Verkehrs- und Wohnungsprobleme in der Stadt. Die Ansiedlung von Unternehmen muss attraktiver gemacht werden, indem überfällige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur endlich umgesetzt, bürokratische Hindernisse identifiziert und beseitigt, wenigstens aber entschärft werden.
Es ist zu prüfen, welche Behörden, Verwaltungen oder Betriebe des Landes in den ländlichen Raum verlagert werden können, um dort Arbeitsplätze zu schaffen.
12.3. Familien sind die Keimzellen der Gesellschaft
Die Familien, die auf dem Land bleiben, sind die Bevölkerung der Zukunft des ländlichen Raums. Hier gilt es, die erschwerenden Lebensumstände zu verbessern. Hausarzt, Kita und Grundschule sollten in akzeptabler Entfernung erreichbar sein. Es sind geeignete Transportmöglichkeiten für Schul- und Kita-Kinder nötig. Die Kriterien für die Schließung von Schulen und Kitas sind kritisch zu hinterfragen.
12.4. VEREINE UND SPORT
12.4.1. Kultur und Sportanlagen
Die Vereine sind Träger der regionalen Kultur und damit erhaltenswert. Insbesondere Sportanlagen, Sporthallen sowie Schwimmbäder sind wichtig. Besonders erfolgreiche Vereinsarbeit durch hervorragende Strukturen im Bereich Sport sowie durch besonders hohes Engagement der Ehrenamtlichen sollte durch gebrauchsfähige Sporteinrichtungen unterstützt werden. Im Rahmen eines speziellen Förderprogramms sollte das Land Hessen Städten und Kommunen den Bau oder die Erhaltung von Sportanlagen ermöglichen.
12.4.2. Pferdehaltung
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass die Diskrepanz zwischen hessischem Baurecht und Naturschutzrecht beseitigt und die Offenstallhaltung von Pferden auch Nicht-Landwirten ermöglicht wird.
12.5. Denkmalschutz von Wohngebäuden im ländlichen Raum
Um den Baubestand in alten Ortskernen zu erhalten und für heutige und zukünftige Generationen als Wohnraum attraktiv zu machen, muss der Denkmalschutz für Gebäude ohne öffentliches Interesse deutlich gelockert werden, um Umbaumaßnamen zu ermöglichen, die den heutigen Wohnstandards entsprechen.
Welche Gebäude von öffentlichem Interesse sind, soll durch Bürgerbeteiligung der Ortsansässigen festgelegt werden.
Anforderungen des Denkmalschutzes dürfen nur an die Eigentümer von Immobilen gerichtet werden, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Natur- und Landschaftsschutz
13.1. Umwelt und Trinkwasser
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag sieht die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser als Teil der elementaren Daseinsvorsorge an. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich deshalb für den Schutz der Trinkwasservorkommen und aller natürlichen Gewässer ein und lehnt eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung ab. Das Trinkwasser ist zunehmenden Belastungen durch Fremdstoffe ausgesetzt (z. B. Nanopartikel, Hormon- und Arzneirückstände), die bei der Analyse von Rückständen nur teilweise erfasst werden. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher die kontinuierliche Erfassung dieser Stoffe und deren vollständige Filterung aus dem Trinkwasser durch entsprechende Wasseraufbereitungsanlagen. Die Kosten hierfür sind nach dem Verursacherprinzip den verantwortlichen Industrien aufzuerlegen.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für eine strikte Einhaltung der Düngeverordnung ohne Ausnahmeregelungen ein, die streng und ohne Vorankündigung kontrolliert werden soll.
13.2. Umwelt und Pflanzenschutz
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, die Verwendung von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln auf der Basis von Glyphosat zu verbieten, da dieses im Verdacht steht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag lehnt die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat für weitere drei Jahre ab. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher die Prüfung eines Verbots für das Land Hessen.
13.3. Lärmschutz
Lärm verursacht Stress und macht krank. Zahlreiche Erkrankungen können durch Lärm ausgelöst oder verstärkt werden, insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Lärm ist das durch weite Teile der Bevölkerung am stärksten wahrgenommene Umweltproblem. Die bisherigen Anstrengungen zur Lärmvorsorge und insbesondere zur Lärmsanierung sind nicht ausreichend. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich deshalb für ein zielgerichtetes Investitionsprogramm für den Lärmschutz ein, damit bestehende Lärmschutzaktionspläne konsequent umgesetzt werden können.
13.4. Verbraucherschutz
Der Schutz der Verbraucher ist für die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag einer der zentralen Politikbereiche. Er ist eine Querschnittsaufgabe und umfasst eine verbraucherfreundliche Wirtschaftspolitik genauso wie Teile der Sozial-, Rechts-, Umwelt- und Gesundheitspolitik. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für gut sichtbare und für Laien verständliche Deklarationen auf Konsumgütern ein.
13.5. Tierschutz
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die strikte Einhaltung des Tierschutzgesetzes und eine wesentlich strengere Kontrolle. Den Handel, die Werbung und die Einfuhr von Fleisch aus tierquälerischer Schlachtung lehnt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ab. Die Tötung von Nutztieren muss strengen Regeln unterliegen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Tiere unvollständig oder gar nicht betäubt geschlachtet werden.
Betäubungsloses Schlachten (rituelles Schächten, Halal Schlachten usw.) ist ausnahmslos zu untersagen. Religiöse und/oder kulturelle Gründe können keine Ausnahmen hiervon begründen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher die Aufnahme des Tierschutzes in die Hessische Verfassung.
13.6. Stärkung der bäuerlichen Landwirtschaft
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag steht klar zur Förderung von landwirtschaftlichen Familienbetrieben und Genossenschaften als Produzenten von hochwertigen Nahrungsmitteln. Traditionelle Landwirtschaft stellt ein wichtiges Element zur Erhaltung der dörflichen Kultur und Landschaftspflege dar.
Kleine und mittlere Familienbetriebe sehen sich zunehmend einem Verdrängungswettbewerb durch große Agrarkonzerne ausgesetzt. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich daher für eine besondere Förderung dieser Betriebe bei gleichzeitiger Verringerung der Förderung von Agrarkonzernen ein. Des Weiteren ist die Gewichtung von rein flächengebundenen Zahlungen bei der Förderung zu verringern und auf produktionsabhängige Faktoren wie z. B. das Tierwohl umzuschichten.
Darüber hinaus muss das Ziel sein, den Direktvertrieb der bäuerlichen Familienbetriebe zu fördern und zu erleichtern. Dies würde langfristig den Gewinn dieser Betriebe steigern und Subventionen mehr und mehr unnötig machen.
13.7. Jagd und Forst
Jagd als ökologisches Handwerk wird als legitime Form der Naturnutzung gefördert und erhalten. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag versteht Jagd als notwendiges Regulativ aufgrund wildbiologischer Erkenntnisse und land- bzw. forstwirtschaftlicher Erfordernisse im Sinne des gestaltenden Naturschutzes. Die Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden wird nicht infrage gestellt.
Wir setzen uns dafür ein, dass keine weiteren Flächen im Staatswald stillgelegt werden.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag missbilligt die FSC-Zertifizierung des Staatswalds. Wir setzen uns dafür ein, wieder die bisherige Zertifizierung (PEFC) zu übernehmen.
Gesundheit, Sport
Als oberste Ziele für das Gesundheitswesen der Zukunft sehen wir die Gesunderhaltung der Bürger, die bestmögliche, wohnortnahe Behandlung und Versorgung im Krankheitsfall sowie menschenwürdige Betreuung im Pflegefall.
Der demographische Wandel einerseits und der medizinisch-technische Fortschritt andererseits erfordern allerdings mehr denn je ein effizientes Gesundheitswesen. Eine rein ökonomisch gesteuerte Ausrichtung medizinischer Versorgung darf dabei nicht maßgeblich den Einsatz medizinischer Leistungen bestimmen. Eine fürsorgliche, individualisierte Medizin steht vor der Ökonomie. Der Mensch muss stets im Mittelpunkt des Handelns stehen.
Das Gesundheitswesen hat sich am Patienten, seiner unantastbaren Würde und an seinen Grundrechten auszurichten. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich für eine daran orientierte sinnvollere Verteilung und Nutzung der vorhandenen finanziellen Ressourcen ein. Hierbei sind alle Ebenen der größtmöglichen Transparenz verpflichtet.
14.1. KRANKENHAUSVERSORGUNG
14.1.1. Erhalt kommunaler Krankenhäuser
Der Erhalt kommunaler Krankenhäuser als Standortfaktor ist wichtiger Bestandteil der Kommunal- und Landespolitik. Wir setzen uns für den Erhalt und gegen eine Privatisierung der kommunalen Krankenhäuser sowie für eine bedarfsgerechte Finanzierung ein. Die Sicherstellung der Vorhaltung von Gesundheitseinrichtungen ist zentrale Aufgabe des Staates.
14.1.2. Bedarfsgerechte Krankenhausfinanzierung
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung ihrer Verpflichtung zur fortlaufenden Finanzierung von Investitionen in die hessischen Plan-Krankenhäuser in voller Höhe nachkommt und darüber hinaus der aufgelaufene Investitionsstau abgebaut wird.
14.1.3. Schutz der Patienten vor multiresistenten Keimen
Wir fordern die lückenlose Einführung von Tests in allen Krankenhäusern auf multiresistente Keime, um Komplikationen für die Patienten, hohe Folgekosten für die Krankenkassen und eine schnelle Genesung sicherzustellen. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen. Die konsequente Umsetzung der Hygienevorschriften muss in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen sichergestellt werden.
14.2. MEDIZINISCHE VERSORGUNG
14.2.1. Sicherung des Hebammenberufs
Hebammen ergänzen die ärztliche Versorgung und können bei der Vermeidung von Versorgungsengpässen helfen. Insbesondere können Hebammen eine individuelle und persönliche Betreuung während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit danach sicherstellen. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum. Wir fordern eine flächendeckende Aufrechterhaltung der Betreuung durch Hebammen in Hessen während der Schwangerschaft und bei der Geburtsnachsorge. Für die finanzielle Entlastung von Hebammen und um den Fortbestand des Berufs sicherzustellen, fordern wir einen staatlichen Deckungsfonds, zunächst vom Land Hessen, perspektivisch von der Bundesregierung für ganz Deutschland, um Berufshaftpflichtrisiken zu senken und um die individuellen Versicherungsprämien von Hebammen auf eine tragbare Höhe zu senken.
Wir sehen hierin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Bewältigung für ein familienfreundliches Land unerlässlich ist. Weiterhin sprechen wir uns für den Erhalt von Geburtshilfestationen in wohnortnahen Krankenhäusern aus.
14.2.2. Medizinische Versorgung im ländlichen Raum
Die Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, insbesondere in Flächenkreisen mit unzureichendem öffentlichen Personennahverkehr, ist eines der Instrumente zur Beendigung der Land-Stadt-Migration.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die Schaffung ausreichender Studien- und Anschlussstudienplätze insbesondere im zweiten Teil des Medizinstudiums, die Vergabe von Stipendien bei Facharztweiterbildung auf dem Land sowie die Einführung einer Landarztquote. Die Kassenärztliche Vereinigung als Vergabestelle von Landarztsitzen wird verpflichtet, mehr Flexibilität bei Einzelfallregelungen und lokalen Lösungsmodellen zu zeigen.
14.2.3. Sicherung der notärztlichen Versorgung
Bei der notärztlichen Versorgung müssen regionale Besonderheiten Beachtung finden. Landkreise und Kommunen müssen bei der Findung individueller Lösungskonzepte Unterstützungsangebote und Förderungen zur Verfügung gestellt werden.
Durch eine bessere Vernetzung der Notrufnummer mit der Rufnummer für ambulante Notfälle kann vorab geklärt werden, ob der Einsatz des Rettungsdienstes erforderlich ist oder ob der Patient selbstständig die nächste Portalpraxis aufsuchen kann. Hierdurch können Notdienste entlastet und eine schnellere Hilfe im Notfall sichergestellt werden.
14.2.4. Bedarfsgerechter Ausbau der palliativen Versorgung
Die palliative Versorgung in Hessen wurde in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut, wodurch aber nur ein bestehender Mangel ausgeglichen werden konnte. Der steigende Bedarf wird sich aufgrund des steigenden Altersdurchschnitts weiter erhöhen, wofür schon jetzt Strukturen geschaffen werden müssen. Wir setzen uns für den vorausschauenden und flächendeckenden Ausbau ambulanter und stationärer palliativer Versorgungsangebote ein.
14.2.5. Patientenorientiertes Hausarztkonzept
Gesundheit ist ein hohes Gut, dessen Wiederherstellung im Mittelpunkt einer jeden Behandlung stehen muss. Durch ein verbessertes Fallmanagement, beispielsweise im Rahmen eines optimierten Hausarztkonzepts, kann eine schnelle Überweisung an den richtigen Facharzt erfolgen. Die hierdurch verkürzte Behandlungsdauer trägt zu einer schnellen Genesung und damit zur Zufriedenheit der Patienten bei. Unnötige Arztbesuche können den Patienten erspart und dadurch die Behandlungskosten reduziert werden.
14.2.6. Chancen der Telemedizin nutzen
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag will die Digitalisierung der medizinischen Versorgung weiter vorantreiben und erkennt den Nutzen der Telemedizin an. Wir sehen im Einsatz von Telemedizin große Chancen für eine Verbesserung der fach-, haus- und notärztlichen Versorgung der Menschen in Hessen. Gerade für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stellt der Einsatz dieser Versorgungsformen eine sinnvolle Ergänzung dar. Insbesondere Senioren und mobilitätseingeschränkte Menschen profitieren von den Möglichkeiten, die sich aus dem Ausbau der Telemedizin eröffnen.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag wird sich daher im Landtag dafür einsetzen,
- den Ausbau der Telemedizin voranzutreiben, verstärkt in die Regelversorgung einzubinden und innovative Ansätze, Know-how-Transfer sowie die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen zu fördern;
- ein Förderprogramm aufzulegen, das Fach- und Hausärzte bei der Beschaffung telemedizinischer Gerätetechnik und der Etablierung eines IT-gestützten Fallmanagementsystems unterstützt;
- laufende Pilotprojekte wie z. B. „TeleNotarzt“ gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen zu evaluieren und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln;
- den Ausbau der dafür notwendigen Breitbandinfrastruktur und des schnellen Internets vor allem in ländlichen Gebieten voranzutreiben.
14.3. Gesundheitsprävention und Sport
Prävention und sportliche Betätigung können helfen, Krankheiten zu vermeiden sowie die gesunde Lebensspanne zu verlängern.
Die Demographie und der medizinische Fortschritt, einhergehend mit vielfältigen Paradigmenwechseln werden allerdings den Bedarf an Gesundheitsleistungen und damit verbundenen Kosten zwangsläufig weiter steigern. Umso wichtiger wird es, die Krankenkassen von allgemeinen Präventionsmaßnahmen (Bewegung, Ernährung etc.) zu entlasten und die Eigenverantwortlichkeit der Bürger zu fördern.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag unterstützt daher alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern und gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Zum Pflichtprogramm der Leistungsanbieter und Leistungserbringer sollen deshalb neben einer allgemeinen Gesundheitsaufklärung auch Lebensstilfragen wie zum Beispiel Bewegung und Ernährung sowie Vorsorgeuntersuchungen gehören. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert, dass Sport und Bewegung in Kindergärten einen größeren Stellenwert erhalten und staatlich gefördert werden müssen, da für die körperliche, geistige und seelische Gesundheit eine gute Entwicklung der grob- und feinmotorischen Fähigkeiten notwendig ist und Sport einen wesentlichen Beitrag zu einer effektiven Prävention leisten kann. In der Ausbildung von Erziehern und Lehrern muss die Prävention stärker berücksichtigt werden.
Auf mittlere Sicht muss ein eigener Gesundheits-/Präventionsunterricht Bestandteil des Lehrplans werden. Die für den Schulsport vorgesehene Stundenzahl von Sport- und Schwimmunterricht muss sichergestellt werden.
Zur Förderung unserer Kinder und Jugendlichen ist das Programm der Lehrer-Trainer im Bundesland Hessen zu erweitern und auszubauen. Der gesellschaftliche Wandel hat auch hierzulande zu massiven Defiziten in den koordinativen Fähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler geführt.
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert daher den verstärkten Ausbau eines klaren sportpolitischen Konzepts sowie eine „Landesoffensive Sport“.
Kunst, Kultur und Medien
Kunst, Kultur und Medien sind Lebenselixiere demokratischer Gesellschaften, in denen sich Sprache, Kultur und Geschichte einer Nation frei und vielfältig entwickeln können. Kunst, Kultur und Medien kennen keine Grenzen, sie dürfen weder staatlichen Vorgaben unterliegen noch politisch instrumentalisiert oder ökonomisch vereinnahmt werden. Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine öffentliche Aufgabe.
15.1. Deutsche Leitkultur statt Multikulturalismus
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag bekennt sich zur deutschen Leitkultur, die auf den Werten des Christentums, des Humanismus und der Aufklärung gründet. Wir bejahen die Kulturhoheit des Landes Hessen und verneinen ideologische Zielvorgaben durch Förderprogramme des Bundes und der EU. Staatliche Anreize kann es nur für die Bewahrung des kulturellen Erbes geben, um dieses für kommende Generationen zu erhalten. Gelder für „politisch korrekte“ Kunst und Kultur, die als Umerziehungsprogramme eingestuft werden müssen, darf es keine geben.
Die Ideologie des Multikulturalismus gefährdet unsere kulturellen Errungenschaften und fördert durch die Gleichstellung von Einwandererkulturen die Parallelgesellschaften. Staat und Zivilgesellschaft sind aufgefordert, die deutsche kulturelle Identität als Leitkultur zu verteidigen.
15.2. Gefahren durch die Ausbreitung des Islam
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag bekennt sich uneingeschränkt zu der im Grundgesetz festgelegten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. In der Ausbreitung des Islam und der Präsenz von über fünf Millionen Muslimen, deren Zahl ständig wächst, sehen wir eine große Gefahr für unseren Staat, unsere Gesellschaft und unsere Werteordnung. Ein Islam, der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar. Viele Muslime leben rechtstreu, integriert und sind geschätzte Mitglieder unserer Gesellschaft. Auf der anderen Seite nehmen wir zahlreiche islamische Parallelgesellschaften wahr, in denen „Friedensrichter“ Rechtsvorschriften der Scharia anwenden und das staatliche Monopol der Strafverfolgung unterlaufen.
15.3. Strategien gegen die Islamisierung Deutschlands
Die Kritik am Islam, auch religiöse Satire und Karikaturen, muss als Teil des Grundrechts der freien Meinungsäußerung angesehen werden. Einer Diffamierung der Religionskritik als Islamophobie oder Rassismus tritt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag entgegen. In unserem säkularen Staat steht das staatliche Recht über religiösen Geboten und Traditionen. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert ein Verbot gemäß Art. 9 (2) GG für die Moscheevereine, deren Imame eine gegen das Grundgesetz und unsere Rechtsordnung verstoßende Lehre verbreiten. Imame sollen in deutscher Sprache und an deutschen Universitäten ausgebildet werden, unabhängig von Weisungen des islamischen Auslands und von muslimischen Verbänden. Wir lehnen eine Anerkennung von islamischen Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) kategorisch ab.
Auch die Finanzierung des Baus und des Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber bzw. deren Mittelsmänner muss unterbunden werden. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag spricht sich gegen die Einführung islamischer Feiertage aus.
Wir lehnen auch das Minarett als islamisches Herrschaftssymbol und den Muezzin-Ruf ab, da beides im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen steht. Das Tragen von Vollverschleierung oder Kopftüchern in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst widerspricht der freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und soll gesetzlich verboten werden. Wir verlangen, eine standesamtliche Eheschließung vor jeder religiösen Trauung rechtlich wieder für verbindlich zu erklären. Im Ausland geschlossene Ehen gemäß dem Familienrecht der Scharia, die gegen unsere Gesetze verstoßen, sollen in Deutschland nicht anerkannt werden.
15.4. Bedeutung der deutschen Sprache
Die Nationalsprache ist das Herz einer Kulturnation. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert einen Aktionsplan, um die deutsche Sprache zu stärken und zu erhalten. In Hessen tritt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag allen Tendenzen strikt entgegen, die deutsche Sprache im Sinne einer falsch verstandenen Internationalisierung durch das Englische zu ersetzen. Auch „politisch korrekte“ Sprachvorgaben wie das „Gendern“ lehnen wir entschieden ab, weil sie einer natürlichen Sprachentwicklung entgegenstehen und die Meinungsfreiheit einengen. In hessischen Schulen darf es kein Zurückweichen des Deutschen vor Einwanderersprachen geben.
15.5. Kulturpolitik
Die ideologische Beeinflussung seitens des Staates zeigt sich besonders stark in der Kulturpolitik. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag möchte die Einflussnahme politischer Parteien auf das Kulturleben reduzieren. Die Finanzierung stark politisch ausgerichteter Kultureinrichtungen aus dem Kulturetat ist einzustellen.
Subventionen, soweit sie Kultureinrichtungen betreffen, dürfen nicht länger der politischen Einflussnahme dienen. Das über den Kulturetat subventionierende Eingreifen in das politische Tagesgeschäft lehnt die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag ab. Staatliche Kultursubventionen hält die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag für unumgänglich und wird diese zukünftig verstärkt gemeinnützige private Kulturstiftungen und bürgerliche Kulturinitiativen unterstützen. Kulturpolitik im engeren Sinn muss im Bereich der Länder verbleiben.
Das geistige und kulturelle Erbe des früheren Ostdeutschlands und der historisch deutschen Ostsiedlungsgebiete sind unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Kultur.
Den berechtigten Anliegen der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten wird derzeit kaum Rechnung getragen. Deshalb fordert die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag:
- Heimatkunde muss als Schulfach aufgenommen werden.
- Geschichte und Kultur der Deutschen aus dem früheren Ostdeutschland und historisch deutscher Siedlungsgebiete müssen Einzug finden an Lehrstühlen hessischer Universitäten.
15.6. Dauerndes Ruherecht für Bundeswehrsoldaten
Die Gefallenen der beiden Weltkriege genießen das ewige Ruherecht. Dies würdigt ihren Mut und ihr tragisches Opfer in angemessener Weise. Gleichzeitig sind ihre Gräber der Welt eine Mahnung, am Frieden festzuhalten. Wir finden, dass eine Demokratie, die auch heute von ihren Soldaten den Einsatz des eigenen Lebens verlangt, ihrer in ebensolcher Weise gedenken sollte. Und in ebensolcher Weise sollten ihre Gräber uns eine Mahnung sein, welche Verantwortung wir tragen, wenn wir heute Soldaten in Einsätze entsenden. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag sieht viele der Auslandseinsätze, an denen Deutschland sich derzeit beteiligt, kritisch. Ein Mensch aber, der als Soldat in treuer Auftragserfüllung sein Leben gibt, soll nicht schlechter gestellt sein, als einer, der dies zu Zeiten der Weltkriege tat. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass für Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr, deren Tod bei oder infolge einer besonderen Auslandsverwendung eingetreten ist, das dauernde Ruherecht gilt. Die Kosten hierfür soll nicht der Friedhofsträger, sondern das Land Hessen tragen.
15.7. Aufgaben der Medien und des Internets
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag tritt für eine vielfältige Medienlandschaft ein, die freie Information und kritische Diskussionen ermöglicht. Information und Meinung müssen klar erkennbar voneinander getrennt sein. Wir fordern eine öffentlich-rechtliche Berichterstattung, die sich nicht an den Interessen von Regierungen, Parteipolitik oder Lobbygruppen orientiert, sondern ihre Informations-, Bildungs- und Kulturprogramme im Sinne der Gebührenzahler gestaltet. Das Internet als Medium der Kommunikation, Information und freien Meinungsäußerung darf abseits der Verfolgung von schweren Straftaten keinerlei staatlicher Zensur unterliegen.
15.8. Reform der öffentlich-rechtlichen Medien
Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag fordert die Abschaffung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags, der die Menschen unabhängig ihrer tatsächlichen Informationsbedürfnisse zur Kasse bittet. Jeder Sender muss sich selbst finanzieren.
Die Zahl der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkprogramme muss deutlich verringert, die Qualität erhöht und auf Werbung vollständig verzichtet werden. Es soll nur noch der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen müssen, der dieses Angebot zu nutzen wünscht. Die umfangreiche Ausgabenpolitik des Hessischen Rundfunks ist bezüglich weiterer möglicher Einsparungspotenziale zu durchforsten. Außerdem fordern wir die sofortige Abschaffung der sehr hohen Gehälter sowie der milliardenschweren Betriebsrenten, die auf Kosten der Beitragszahler erbracht werden und weit über das gesetzliche Maß hinausgehen.
Mit Unverständnis haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass seit dem 01.01.2017 ein Vertreter des IslamDachverbands DITIB im vergrößerten Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks einen Sitz erhalten hat. Die AfD-Fraktion im Hessischen Landtag lehnt eine ideologische und politische Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kategorisch ab.