Neutralität statt Ideologie an Schulen!
Ein Informationsleitfaden zur Selbsthilfe!
Liebe Schüler, kennt ihr das?
Euer Lehrer kann mal wieder seine politische Meinung nicht zurückhalten. Er redet einseitig zugunsten einer Partei oder hetzt vielleicht sogar gegen eine andere. Er lässt im Unterricht andere Meinungen nicht zu oder ruft er euch sogar zu einer politischen Demo auf?
Das darf er nicht! Denn es gilt das Überwältigungsverbot.
- Ein Lehrer darf euch seine politische Meinung nicht aufzwingen und euch nicht politisch beeinflussen.
- Lehrer müssen politisch, weltanschaulich und religiös neutral sein.
- Sie müssen ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht erfüllen.
- Die Schule soll ein Ort sein, an dem ihr euch zu selbständigen, eigenständig denkenden Menschen entwickelt.
- Ihr habt jedes Recht, euch eure eigene Meinung zu bilden und diese Meinung auch offen zu sagen. Ohne dass ihr deswegen irgendwelche Nachteile erdulden müsstet. Und die kann auch getrost von der persönlichen Meinung des Lehrers abweichen.
- Außerdem müssen eure Lehrer kontroverse Debatten zulassen.
- Was in Gesellschaft und Politik diskutiert wird, das muss auch im Unterricht kontrovers diskutiert werden dürfen.
- Unterschiedliche Meinungen müssen zugelassen werden.
Das nennt man „Neutralitätsgebot.“
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Mehr InformationenWas sagt unser Sprecher für Bildungspolitik und Schulpolitik, Heiko Scholz, dazu.
Der Beutelsbacher Konsens
Im Sinne der Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses ist sicherzustellen, dass Schüler ihre politischen Ansichten zu den Unterrichtsgegenständen jederzeit angstfrei darlegen können.
Nur so kann der Austausch objektiver Fakten und begründeter Meinungen zu einem im Unterricht behandelten Sachverhalt immer gewährleistet werden.
Schule muss daher politisch neutral sein: Schule ist kein Ort für politische Propaganda!
Denn: Mündige Bürger sind für eine lebendige und wehrhafte Demokratie unerlässlich.
Was besagt der „Beutelsbacher Konsens“?
Er ist das „Grundgesetz“ der politischen Bildung in Deutschland und umfasst im Wesentlichen drei Kernelemente.
Die rechtlichen Grundlagen der Neutralen Schule in Hessen
Eigentlich könnte alles so einfach sein: Die im Beutelsbacher Konsens verankerten Bestimmungen sind nämlich in diversen Gesetzen fixiert.
So heißt es in der Hessischen Landesverfassung in Artikel 56 „Erziehung, Bildung und Denkmalschutz“, Absatz 3:
„Grundsatz eines jeden Unterrichts muss die Duldsamkeit sein. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen und die religiösen und weltanschaulichen Auffassungen sachlich darzulegen.“
- 86 „Rechtsstellung der Lehrerinnen und Lehrer“ Absatz 3 des Hessischen Schulgesetzes regelt, dass Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren haben:
„Vor dem Hintergrund der christlich-abendländischen Tradition Hessens, des Humanismus und der kulturellen und religiösen Vielfalt der hier lebenden Menschen sowie zur Gewährleistung der Grundsätze des § 3 Abs. 1 haben die Lehrkräfte in Schule und Unterricht politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren; […] Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, das objektiv geeignet ist, das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung zu beeinträchtigen oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Frieden in der Schule zu gefährden.“
Zudem unterliegen Lehrer als Beamte dem „Mäßigungsgebot“, welches in § 33 „Grundpflichten“ des Beamtenstatusgesetzes – BeamtStG konkretisiert wird:
„(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.“
Handlungsoptionen für Schüler und Lehrer
Wenn eure Lehrer nicht politisch neutral sind, dürft ihr euch dagegen wehren.
Wie macht ihr das?
- Das wichtigste ist, dass ihr den betreffenden Vorfall genau dokumentiert: Mit Datum, Unterrichtsstunde, Namen des Lehrers und Art des Vorfalls.
- Am besten ihr nennt auch noch einen oder zwei Mitschüler als Zeugen, die bestätigen können, dass es sich so und so zugetragen hat.
- Dann sollte der erste Schritt immer das Gespräch mit dem betreffenden Lehrer sein.
- Entweder ihr sprecht ihn direkt an, oder ihr nehmt eure Eltern mit dazu. Es ist immer besser, erst einmal miteinander zu reden.
- Lässt sich der Vorfall über das persönliche Gespräch nicht klären, dann wendet euch zusammen mit euren Eltern schriftlich an den Schulleiter.
- Ist der Schulleiter selbst in den Vorfall involviert, dann wendet euch direkt an das in eurer Region zuständige staatliche Schulamt.
- Dasselbe Vorgehen empfehlen wir auch allen Lehrern, die von solchen Vorfällen betroffen sind: Dokumentation, Gespräch mit dem Kollegen; wenn das nichts nützt, schriftliche Eingabe an die Schulleitung und gegebenenfalls an das zuständige Schulamt.
Neutralität statt Ideologie an Schulen!
Eine übersichtliche Liste der Staatlichen Schulämter in Hessen inklusive Kontaktadressen ist unter
https://schulaemter.hessen.de/ueber-uns/standorte-der-staatlichen-schulaemter zu finden.
Als AfD-Fraktion haben wir in einer Broschüre einen Informationsleitfaden mit allgemeinen Hintergründen erstellt.